3.
Eine Kopie der Garantieregistrierkarte, die als „Kopie für den Käufer" gekennzeichnet ist, MUSS Ihnen
unverzüglich ausgehändigt werden, nachdem die Karte vom Vertriebshändler/Händler vollständig
ausgefüllt wurde. Diese Karte ist Ihre Hersteller‑Registrierkarte und muss von Ihnen zur späteren
Verwendung aufbewahrt werden. Im Falle eines Garantieleistungsanspruchs für dieses Produkt benötigt
Ihr Händler evtl. diese Garantieregistrierkarte, um das Kaufdatum zu bestätigen und die Informationen auf
der Karte zur Erstellung der Garantieantragsformulare zu verwenden.
4.
In manchen Ländern erteilt Ihnen das Marine Power Service Center innerhalb von 30 Tagenn nach Erhalt
der Herstellerkopie der Garantieregistrierkarte vom Vertriebshändler/Händler eine permanente (Plastik‑)
Garantieregistrierkarte. Nach Erhalt dieser Plastik‑Garantieregistrierkarte können Sie die „Kopie für den
Käufer", die Sie beim Kauf des Produkts vom Vertriebshändler/Händler erhalten haben, vernichten. Fragen
Sie beim Vertriebshändler/Händler nach, ob dieses Programm für die Erteilung einer Plastikkarte auf Sie
zutrifft.
WICHTIG: In manchen Ländern ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Registrierungslisten sowohl vom Hersteller
als auch vom Händler geführt werden. Es ist unser Ziel, dass ALLE Produkte beim Hersteller registriert werden,
damit Sie im Bedarfsfall benachrichtigt werden können. Achten Sie darauf, dass Ihr Händler/Vertriebshändler die
Garantieregistrierkarte unverzüglich ausfüllt und die Herstellerkopie bei dem für Ihre Region zuständigen Marine
Power International Service Center einreicht.
5.
Weitere Informationen bzgl. der Garantieregistrierkarte und deren Bedeutung bei der Bearbeitung eines
Garantieanspruchs sind unter „Internationale Garantie" zu finden.
Garantie für Viertakt‑Außenborder ‑ Vereinigte Staaten, Kanada und
Europa
Außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas und Europas – Fragen Sie Ihren örtlichen Vertriebshändler.
DECKUNGSUMFANG: Mercury Marine gewährleistet, dass die Produkte während des nachstehend festgelegten
Deckungszeitraumes frei von Material‑ und Verarbeitungsfehlern sind.
DECKUNGSZEITRAUM: Diese Garantie bietet Freizeitnutzern eine Garantiedeckung von zwei (2) Jahren ab
Erstkaufsdatum durch den Freizeitnutzer bzw. ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme des Produkts (je
nachdem, was zuerst eintrifft). Kommerzielle Nutzer dieser Produkte erhalten eine Deckung für entweder ein (1)
Jahr ab dem Datum des Erstkaufs oder dem Datum der ersten Inbetriebnahme (je nachdem, was zuerst eintrifft).
Unter kommerzieller Nutzung versteht sich eine arbeitsrelevante Nutzung des Produktes bzw. eine Nutzung, die
Umsatz erzeugt, und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Garantiezeit, auch wenn das Produkt nur
gelegentlich für solche Zwecke benutzt wird. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Durchführung
von Reparaturen unter dieser Garantie geht nicht über den Zeitraum dieser Garantie und das ursprüngliche
Ablaufdatum hinaus. Restgarantiezeit kann bei ordnungsgemäßer Neuregistrierung des Produktes von einem
Freizeitnutzer auf einen Zweitkäufer übertragen werden, der das Boot ebenfalls für Freizeitzwecke nutzt. Die
Restgarantiezeit kann weder von einem noch an einen Kunden übertragen werden, der das Produkt für
kommerzielle Zwecke nutzt.
BEDINGUNGEN, DIE ERFÜLLT WERDEN MÜSSEN, UM GARANTIEDECKUNG ZU ERHALTEN:
Garantieleistungen werden an Endkunden erbracht, die das Produkt von einem Händler kaufen, der von Mercury
Marine zum Vertrieb des Produktes in dem Land, in dem der Kauf stattfand, autorisiert ist, und auch nur nachdem
die von Mercury Marine festgelegte Inspektion vor Auslieferung durchgeführt und dokumentiert wurde.
Garantiedeckung wird bei ordnungsgemäßer Registrierung des Produkts durch den Verkaufs‑/Vertriebshändler
gewährt. Im Betriebs‑ und Wartungshandbuch angegebene routinemäßige Wartungsarbeiten müssen rechtzeitig
durchgeführt werden, um die Garantiedeckung aufrechtzuerhalten. Mercury Marine behält sich das Recht vor, eine
zukünftige Garantiedeckung von einem Nachweis ordnungsgemäßer Wartungsarbeiten abhängig zu machen.
MERCURYS VERANTWORTUNGSBEREICH: Mercurys einzige und ausschließliche Verpflichtung unter dieser
Garantie beschränkt sich – nach eigenem Ermessen – auf die Reparatur eines defekten Teils, auf den Austausch
eines oder mehrerer solcher Teile durch neue oder von Mercury Marine zertifizierte überholte Teile oder die
Rückerstattung des Kaufpreises des Mercury Produktes. Mercury behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit
Verbesserungen oder Modifikationen an Produkten vorzunehmen, ohne dadurch die Verpflichtung einzugehen,
zuvor hergestellte Produkte zu modifizieren.
GARANTIEINFORMATIONEN
2