3.9
Störungsanzeigen im Betrieb
Beim Aufleuchten der Warnleuchten:
– Motoröldruck (2),
– Ladestrom (3),
– Kühlmitteltemperatur (10),
– Getriebeöltemperatur (4),
muss der Motor sofort abgestellt wer-
den.
M
Motor darf erst wieder gestartet werden,
wenn die Störung beseitigt ist.
Z
Störungssuche und Abhilfemaßnahmen
siehe Abschnitt 6.
Beim Betrieb die Kraftstoffanzeige
(15, nur DFG) prüfen.
3
2
4
15
10
3
2
4
10
E 17