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Einbaubedingungen; Kesselausmauerung - elco N10.12000.37 L-E Betriebsanleitung

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Technische Daten

Einbaubedingungen

1)
2)
3)
8
Minimaler Abstand an
Doppelflammrohrkesseln
03/2016
zu 1)

Kesselausmauerung

A=T = 350 (Standardmuffeltiefe)
D
= 497
D1
= 525
Die Tauchtiefe (Maß A) ist optional ver-
längerbar, bevorzugt in Sprüngen von
100 mm.
Bei Dreizugkesseln:
A=T (A=T-20...+80 zulässig)
Bei Umkehrkesseln:
A=T+50 mm+Umlenkspalt vordere Wen-
dekammer.
Die Ausmauerung ist rechtwinklig zum
Brennerrohr auszuführen.
Eventuell notwendige Anpassungen
(Schrägen, Rundungen), wie sie z.B. bei
Umkehrkesseln notwendig sind, sollten
frühestens bei einem Durchmesser von
70 % vom Feuerraumdurchmesser
beginnen.
Der Zwischenraum zwischen dem
Flammrohr des Brenners und der Kes-
selausmauerung ist mit hitzebeständi-
gem Material (z.B. Cerafelt)
auszukleiden.
Der Zwischenraum darf nicht ausge-
mauert werden!
zu 3)
Anmerkung:
In speziellen Anwendungsfällen kann
der Luftansaugkasten so montiert sein,
daß die Öffnung in eine andere Rich-
tung zeigt. Das Maßbild weicht dann
geringfügig ab.
Der Luftansaugkasten ist in Schritten
von 22,5 °.
14 022 661 Rev.B

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