Wasseranschluß
Beachten Sie die Vorschriften Ihres Wasserversorgungsunternehmens! Das Gerät
darf nach EN 61 770 nicht unmittelbar an die öffentliche Trinkwasserversorgung
angeschlossen werden. Der kurzzeitige Anschluß ist nach DVGW (Deutscher Verband
des Gas- und Wasserfaches) jedoch zulässig, wenn ein Rückflußverhinderer mit Rohr-
belüfter (Kränzle Best. Nr. 41.016 4) in die Zuleitung eingebaut ist. Auch ein mittelbarer
Anschluß an die öffentliche Trinkwasserversorgung ist zulässig mittels eines freien
Auslaufes nach EN 61 770; z. B. durch den Einsatz eines Behälters mit Schwimmer-
ventil. Ein unmittelbarer Anschluß an ein nicht für die Trinkwasserversorgung bestimmtes
Leitungsnetz ist zulässig.
Elektroanschluß
Die auf dem Typenschild angegebene Spannung muß mit der Spannung der
Stromquelle übereinstimmen.
Die Maschine wird mit einem Anschlußkabel ohne Netzstecker
geliefert. Der Anschluß muß mit Schutzleiteranschluß und FI -Fehlerstrom -
Schutzschalter 30 mA eingesteckt werden. Der Anschluß ist netzseitig
entsprechend der Technischen Daten abzusichern.
Bei Verwendung eines Verlängerungskabels muß dieses einen Schutzleiter
haben, der vorschriftsgemäß an den Steckverbindungen angeschlossen ist.
Die Leiter des Verlängerungskabels müssen folgenden Mindestquerschnitt
haben:
bei 18 kW - 6 mm
bei 24 kW - 10 mm
bei 36 kW - 16 mm
bei 48 kW - 25 mm
2
bis 10m
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bis 10m
2
bis 10m
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bis 10m
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