Die Garantie-Forderung muss die Beanstandung darstellen, verbunden mit dem Hinweis, dass sie auf einem bestimmten, durch
Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruht und wann der Mangel aufgetreten ist; weiterhin ist das Datum des Kaufs, der Name
des Verkäufers und die Angabe der geforderten Garantie-Leistung anzugeben und die ausgefüllte Garantiekarte beizufügen.
Alle Garantie-Leistungen sind auf den Ersatz des tatsächlich aufgetretenen Schadens beschränkt. Der Schaden ist auf den
Betrag begrenzt, den Sie beim ursprünglichen Kauf für das Produkt bezahlt haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens von KETTLER.
Ihr Garantiegeber ist die Firma Heinz KETTLER GmbH & Co. KG, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit.
Neben der von KETTLER gewährten 10-jährigen Garantie auf den KETTLER Alu-Rahmen erhalten Sie natürlich die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte für das von Ihnen erworbene KETTLER-Produkt.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für das von Ihnen erworbene Produkt beträgt zwei Jahre. Bitte beachten Sie hierzu
die neuen, seit dem 01.01.2002 geltenden Gewährleistungsregelungen. Technische Änderungen an Ihrem Fahrrad dürfen nur
nach Rücksprache mit KETTLER durchgeführt werden, da die von KETTLER eingesetzten Teile höheren Belastungstests
unterzogen werden als normal üblich.
Gewährleistungsansprüche können nur von autorisierten KETTLER Fachhändlern unter Vorlage des vollständig ausgefüllten
Fahrradpasses bearbeitet werden.
Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor:
• Wenn ein Schaden, durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege oder nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen,
Umbauten oder Austausch von Teilen (ohne entsprechende Freigabe von KETTLER) am Fahrrad entstanden ist.
• Bei nachträglichen Anbauten von Teilen, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes gehörten
oder Schäden, die durch nichtfachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
• Wenn ein Schaden durch unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung hervorgerufen wurde.
• Bei Schäden die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Rades entstehen.
• Wenn die Montage- bzw. Einstellungshinweise in der Bedienungs- und Wartungsanleitung nicht beachtet wurden.
• Wenn es sich um Teile handelt, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen (wie Bereifung, Schläuche, Feder-
gabeln, Dämpfer (Funktion), Antriebseinheit, Bremsbeläge etc.) oder damit eventuell einhergehende Folgeschäden.
• Bei Batterien nach in Gebrauchnahme.
Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
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