3.6.2 Bodenschutz:
Aufgrund der geringen Temperatur im unteren Bereich des Pelletofens während des
Heizbetriebs und der in der Regel geschlossenen Feuerraumtür (nur mit Werkzeug zu öffnen,
mit Schalter überwachter Türverschluss) ist das Unterlegen einer feuerfesten Platte nach
unseren Erfahrungen nicht zwingend notwendig, kann aber unter ungünstigen Umständen
erforderlich sein. Hier sind die jeweiligen Vorschriften bindend und zu beachten.
Hinweis:
Vor
Installation
ist
dies
mit
dem
für
die
Inbetriebnahme
verantwortlichen, dem Bezirksschornsteinfegermeister, abzustimmen
3.6.3 Kamin
Die Kaminanlage ist nach EN 13384-1 bauseits zu berechnen. Vor Inbetriebnahme des
Pelletgeräts muss ein Eignungsnachweis für das Pelletgerät in der gegebenen Einbausituation
erbracht
worden
und
durch
den
für
den
Betrieb
verantwortlichen,
dem
Bezirksschornsteinfegermeister, bestätigt sein.
Hinweis: Eine horizontale Leitungsführung kann zu Brennproblemen führen. Auch
wenn ein positiver Bescheid des Bezirksschornsteinfegers vorliegt, kann es
trotzdem
zu
unbefriedigenden
Start
und
Brennverhalten
kommen.
Reklamationen, die Aufgrund ungeeigneter Abgasführung geltend gemacht
werden, werden seitens ORANIER nicht anerkannt!
Kaminzugbegrenzung:
Liegt ein hoher Kaminzug (>20 Pa) vor, ist eine entsprechende technisch zulässige
Einrichtung bauseits zu erstellen, um den Kaminzug zu begrenzen. Örtliche Vorschriften sind
bindend und zu beachten!
3.6.4 Mehrfachbelegung des Kamins
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben kann eine Mehrfachbelegung unter bestimmten
Bedingungen möglich sein. Dies ist lediglich in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Hinweis: Die rechtlichen Vorgaben können sich kurzfristig ändern, so dass eine
Mehrfachbelegung generell nicht zulässig ist!
Es ist unbedingt erforderlich, die Einbausituation für den Betriebsort durch den zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister vorab prüfen, und falls möglich, genehmigen zu lassen.
Das Gerät ist mit einem Türkontaktschalter ausgestattet, der während des Öffnens der
Gerätetür die Drehzahl des Saugzuggebläses auf Maximalleistung stellt.
Gemischtbelegungen sind generell nicht zulässig
HINWEIS: Die Genehmigung MUSS vor der Anschaffung des Gerätes erfolgen. Es sind
immer die für den Aufstellungsort und Zeitraum geltenden rechtlichen Bedingungen zu
befolgen und somit bindend!
ACHTUNG: Auch wenn eine positive Bescheinigung des Schornsteinfegers für eine
Mehrfachbelegung vorliegt, kann es zu Fehlfunktionen kommen, die sich
beispielsweise in schlechtem Start- oder unbefriedigenden Brennverhalten
zeigen. Die Firma ORANIER lehnt jede Nachbesserung in diesem Zusammenhang
ab und übernimmt bei solchen Einbausituationen auch keine Funktionsgewähr.
3.6.5 Verbindung Kamin Pelletgerät
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