ausgebautes Raumvolumen (nach Abzug von Einbauschränken
usw.) = 40 m
3
40 m
> 36 m
, d. h. es ist keine zusätzliche Öffnung ins Freie
3
3
erforderlich
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4. Wenn Dunstabzugshauben oder andere Geräte, die Einfluss
auf die Luftzuführung zum Brenner haben, im Aufstellraum oder
in Räumen installiert sind, aus denen die Verbrennungsluft
zugeführt wird, so sind besondere Sicherheitsmaßnahmen
entsprechend den örtlichen Vorschriften zu treffen.
Eine Dunstabzugshaube kann zum Beispiel vom Elektriker so
verriegelt werden, dass sie nur bei geöffnetem Fenster betrieben
werden kann, oder, wenn der Kamineinsatz nicht in Betrieb ist.
5. Wenn eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung aus
dem Aufstellraum nicht gewährleistet ist, und deshalb aus
dem Freien erfolgen muss, so ist der Einbau einer Zuluftklappe
empfehlenswert, um eine Raumauskühlung bei Nichtbetrieb
des Kamineinsatzes zu vermeiden.
6. Die Öffnung für die Verbrennungsluftzufuhr aus dem Freien muss
mindestens 150 cm
betragen, sofern eine Frischluftzufuhr aus
2
dem Freien erforderlich ist.
7. Sofern Sie es in Ihrer Bestellung mit angefordert haben, sind
im Bausatz ein flexibles Alurohr (Durchmesser 200 mm, Länge
1,25 m), eine verzinkte Luftabsperrklappe (Durchmesser 200
mm) und eine Rohrschelle enthalten. Dieses Material dient
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im Kamin- & Kachelofenbau
zur Erstellung der Verbrennungsluftleitung. Die Frischluft kann
von außen, aus belüfteten Nebenräumen oder aus belüfteten
Kellerräumen (ausgenommen Heizungskeller, Garagen und
Räume, in denen entzündbare oder explosionsfähige Stoffe
gelagert werden) zugeführt werden (Abb. 9 und 10).
8. Sollten Sie die Verbrennungsluftleitung durch die Betondecke
(Unterbau des Kamins) führen, dann achten Sie bitte darauf,
dass sich die Öffnung nicht an einer Stelle befindet, an der die
Stellfüße der Radiante platziert werden.
5.7. Anbringen der Wärmedämmplatten
1. Die Wärmedämmplatten Promasil 950-KS bestehen aus
Calciumsilikat. Sie sind frei von organischen Bindemitteln,
Asbest und mineralischen Fasern und entsprechen den
Bestimmungen für Anbauwände im Kaminbau gemäß
EN 13229 (auch für Kachelofenbau). Die Dämmplatten sind
mit dem Zulassungsbescheid Z.43.14-139 vom Deutschen
Institut für Bautechnik Berlin (DIBt) für Wärmedämmung in
Kaminen zugelassen und güteüberwacht. Das Material ist ein
nichtbrennbarer Baustoff gemäß DIN 4102-A1.
Die Wärmedämmplatten Promasil 950-KS sind frei von
toxischen Bestandteilen und daher gesundheitlich vollkommen
unbedenklich!
Die Dämmeigenschaften von Promasil 950-KS sind mit
denen von Mineralwolle vergleichbar, so dass die gleichen
Dämmdicken wie bei Mineralwolle einzusetzen sind. Bei
Anbauwänden aus Stahlbeton oder Wänden unter 10 cm
Dicke ersetzen die Wärmedämmplatten Promasil 950-KS die
10 cm Porenbeton-Vormauerung, da sie bei o.g. Anbauwänden
zweilagig und fugenversetzt verarbeitet werden, so dass eine
Gesamtdämmstoffdicke von 10 cm entsteht.
Bei allen Geräten, die einen Auflagerahmen aus Metall haben
(Kachelkamine, Natursandsteinkamine, Marmorkamine usw.),
der an der Anbauwand angedübelt bzw. angehangen wird, muss
eine massive Wand vorhanden sein, ersetzt oder vorgemauert
werden. Somit ist sichergestellt, dass die Befestigungsdübel den
Auflagerahmen halten und die Metalldübel keine Wärmebrücken
zu brennbaren Bauteilen bilden.
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