Aufbau- und Bedienungsanleitung
Dauerbrandofen HARK 65 N GT
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Dauerbrandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (z.B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes,
Feuerungs verordnung, DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine,
EN 13384 für Schornsteinberechnungen, EN 13240 für Kaminöfen
sowie örtliche Vorschriften). Um die Einhaltung der genannten
Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist vor der Installation
des Dauerbrandofens der zustän dige Schornsteinfegermeister
zu informieren. Er wird Sie beraten und den ordnungsgemäßen
Anschluss des Dauerbrand ofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Dauerbrandofens ist eine ebene,
trag fähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen besteht
oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss.
Die Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor der Feuerraumtür
mindestens 50 cm und an den Seiten mindestens 30 cm über
die Grundfläche des Ofens hinausragt. Von der Rückseite ist ein
Wandabstand von mindestens 20 cm einzuhalten.
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren Bau-
teilen, Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest abstand
von 80 cm eingehalten werden (gemessen von der Vorderkante der
Feuerraum öffnung). Der Abstand kann auf 40 cm verringert werden,
wenn ein beidseitig hinterlüfteter Strahlungsschutz vorhanden ist
(Abb. A).
Abbildung A
Verbrennungsluftzufuhr
Da Dauerbrandöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die
Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der
Betreiber für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen!
Dauerbrandöfen der Bauart A1 (selbstschließende Feuerraumtür)
benötigen ein Raum volumen von mindestens 4 m
Nennwärmeleistung.
Bei kleineren Räumen, abgedichteten Fenstern und Türen oder
sonstigen Beeinträchti gungen einer ausreichenden Luftzufuhr (zum
Beispiel weitere Feuer stätten, mechanische Entlüftungen), muss für
eine zu sätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden, z. B. durch den
Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Dauerbrandofens oder
die Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in
einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller). Die
Verbrennungs luftleitung sollte mit einer Absperrklappe in Ofen-
nähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungs luft leitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimen sionieren.
Eine Küchendunstabzughaube im Abluftbetrieb, die sich im
Raum luftverbund mit dem Dauerbrandofen befindet, kann den
Betrieb der Feuerstätte ebenfalls be einträchtigen, da sie dem
Raumverbund große Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem
Raumverbund durch eine entsprechend große Verbrennungs luft-
leitung wieder zuge führt oder die Dunst abzug haube muss mit
einem Fensterkontakt schal ter versehen bzw. auf Umluft umgerüstet
werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Wahlweise ist der Kaminofen Hark 65 N GT mit einer externen
Verbrennungsluftzufuhr lieferbar. Die Verbrennungsluft wird
demnach nicht aus dem Aufstellraum entnommen, sondern dem
Brennraum direkt über eine Verbrennungsluftleitung zugeführt.
Dieser Kamin ofen ist daher auch für Niedrigenergiehäuser
geeignet, in denen eine ausreichende Verbrennungsluftver-
sorgung durch Fugenundichtigkeiten nicht gewährleistet ist.
Für die Verbrennungsluftversorgung muss ein Durchbruch in der
Außenwand des Hauses vorgesehen werden. Die Verbindung
vom Anschlussstutzen an der Außenwand (Innenseite) wird mit
Hilfe von Aluflexrohren (Ø 125 mm), die im Hark-Zubehör-
programm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die externe
Verbrennungsluftzufuhr am Kaminofen verbunden.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Dauerbrandofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung / Feuerungsverordnung, örtliche
feuerpolizeiliche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Dauerbrandofen muss an einen, für feste Brennstoffe ge-
eigneten, Schornstein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der
DIN 18160 Teil 1 auszuführen und nach EN 13384 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör-
programm komplette Rauchrohrsätze für jeden Dauerbrandofen
an. Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie
ermöglichen eine einfache Montage des Dauerbrandofens.
pro Kilowatt
Selbst verständlich lässt sich der Schornsteinanschluss auch mit
3
handelsüblichen Rauchrohren durchführen.
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im Kamin- & Kachelofenbau