Betriebsanleitung
S300 Mini
9
Inbetriebnahme
ACHTUNG
8014167/XK34/2013-10-07
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Inbetriebnahme
9.1
Erstinbetriebnahme
Keine Inbetriebnahme ohne Prüfung durch eine befähigte Person!
Bevor Sie eine durch den Sicherheits-Laserscanner S300 Mini geschützte Anlage erstmals
in Betrieb nehmen, muss diese durch eine befähigte Person überprüft und freigegeben
werden. Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden. Beachten Sie hierzu die
Hinweise in Kapitel 2 „Zur Sicherheit" auf Seite 10.
Testen Sie vor Freigabe der Maschine, ob der Zugang zum Gefahrbereich bzw. zur
Gefahrstelle durch die Schutzeinrichtungen vollständig überwacht wird.
Prüfen Sie auch nach Freigabe der Maschine in regelmäßigen Abständen (z. B. morgens
vor Arbeitsbeginn), ob, sobald sich ein Objekt im Schutzfeld befindet, die OSSDs (des
S300 Mini, eines angeschlossenen anderen Sicherheits-Laserscanners oder einer
Sicherheits-Steuerung) ordnungsgemäß in den AUS-Zustand schalten. Dieser Test sollte
entlang aller Schutzfeldgrenzen gemäß den applikationsspezifischen Vorschriften
durchgeführt werden (siehe Abschnitt 9.2 „Prüfhinweise" auf Seite 95).
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Kapitel 9
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