Sichtprüfungen
Allgemeines
Bei der Sichtprüfung sind die nachfolgend beschriebenen Prüfungen ohne weiteres Zerle-
gen des Geräts durchzuführen. Zur Sicherheit beitragende Teile dürfen keine offensichtli-
chen Mängel aufweisen. Des weiteren sind Mängel anzuführen, welche bei der
Sichtprüfung zu einer Gefährdung führen können.
Erkennbare Mängel, die Anlass anderer Gefährdungen sein können, müssen eine soforti-
ge Instandsetzung oder Einschränkung der weiteren Verwendung bis zur Mängelbehe-
bung nach sich ziehen.
Netzversorgung
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und Anschluss-
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leitungen
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WICHTIG! Zur Ermittlung von Querschnitt und Strombelastbarkeit von Netzkabeln die
Norm IEC 60364-5-52 beachten. Da auf Grund der Verlegungsart der Kabel und deren Iso-
lierung, der unterschiedlichen Umgebungstemperatur die Strombelastbarkeit variieren
kann, beim Tausch der Netzzuleitung die Anforderungen der Norm IEC 60364-5-52 einhal-
ten. Beachten Sie auch die Anforderungen und Normen Ihres Landes!
Gehäuse und Ab-
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deckungen
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Stellteile und An-
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zeigegeräte
Leistungsschild
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und Warnaufkle-
ber
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Anschlussleitungen und äußere Leitungen dürfen nicht beschädigt oder defekt sein
Isolierungen dürfen nicht schadhaft sein (keine Isolier- oder Klebebänder zum Aus-
bessern von Beschädigungen verwenden)
Stecker und Steckverbindungen dürfen nicht schadhaft oder defomiert sein
Zugentlastung, Biegeschutz-Vorrichtung, Leitungsführungen oder Befestigungen
müssen wirksam sein
Leitungen / Stecker müssen für den Einsatzbereich und die Leistung geeignet sein
Sicherungseinsätze und Gerätesicherungshalter dürfen nicht defekt sein
Gehäuseteile, Isolierteile und Schutzabdeckungen dürfen nicht fehlen oder beschä-
digt sein
Unzulässige Änderungen dürfen nicht vorhanden sein, z.B.: Ein-, Umbauten welche
nicht vom Hersteller frei gegeben sind
Kühlöffnungen dürfen nicht verschmutzt oder verstopft sein, Luftfilter muss vorhanden
sein
Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung, Korrosion oder Alterung darf nicht
sichtbar sein
Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch dürfen nicht vorhanden
sein
Leitfähige Gegenstände dürfen nicht im Gehäuse sein
Bedienelemente und Anzeigen dürfen nicht defekt sein
Aufschriften, die der Sicherheit dienen (z.B.: Warnhinweise, Erdungssymbole, Leis-
tungsschilder...) müssen vorhanden sein. Die Aufschriften gegebenenfalls in geeigne-
ter Form erneuern, ergänzen oder berichtigen
Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Aufschriften oder Symbole, der Bemes-
sungsdaten und Stellungsanzeigen sicherstellen
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