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Betriebszeiteneinschränkung; Betriebszeiteinschränkung; Umwelt - Lumag WKB-300 Betriebsanleitung

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14.
BETRIEBSZEITEINSCHRÄNKUNG
In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten oder auf dem Gelände von Krankenhäusern und
Pflegeanstalten dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20.00 bis
7.00 Uhr Kehrmaschinen nicht betrieben werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
15.

UMWELT

Alte Motorgeräte sind Wertstoffe, sie gehören daher nicht in den Hausmüll!
Abfälle bitte einer Wiederverwertung zuführen und nicht als Müll entsorgen. Alle
Werkzeuge, Schläuche und Verpackungen sind zu sortieren, zum Wertstoffhof vor
Ort zu bringen und umweltgerecht zu entsorgen.
Der Einsatzort muss gegen eine Kontamination mit auslaufenden Betriebsstoffen geschützt
werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer kommunalen Entsorgungsbehörde nach
Möglichkeiten einer umwelt- und sachgerechten Entsorgung.
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BETRIEBSZEITENEINSCHRÄNKUNG /
UMWELT

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