Meldungen
7.4
Meldungen löschen
Zweck
7.4.1
Stör- bzw. Betriebsmeldepuffer bei Pufferüberlauf löschen
Überlaufwarnung
Löschen bei
Pufferüberlauf
Automatischer
Ausdruck
7-12
Alle Meldeereignisse von Betriebs- und Störmeldungen werden automatisch
im Betriebsmelde- bzw. Störmeldepuffer gespeichert. Jeder dieser Puffer
kann bis zu 256 Ereignisse enthalten. Um einen Pufferüberlauf zu vermeiden
sollten Betriebs- und Störmeldungen aus den Puffern gelöscht werden.
Meldeereignisse aus dem Betriebs- bzw. Störmeldepuffer werden gelöscht
S
automatisch bei Pufferüberlauf,
S
über das entsprechende Standardbild.
Systemmeldungen werden nur automatisch bei Pufferüberlauf gelöscht.
Beim Erreichen der projektierten Restpuffergröße des Stör- bzw. Betriebs-
meldepuffers wird standardmäßig eine Überlaufwarnung ausgegeben. Die
Ausgabe der Überlaufwarnung kann online über das entsprechende Standard-
bild ein- und ausgeschaltet werden:
S
Störmeldungen ³ Überlauf
S
Betriebsmeldungen ³ Überlauf
Kann der Stör- bzw. Betriebsmeldepuffer keine neuen Meldeereignisse mehr
aufnehmen, werden automatisch solange Meldeereignisse gelöscht, bis die
projektierte Restpuffergröße erreicht ist. Das Löschen erfolgt in dieser Rei-
henfolge.
S
Die ältesten Meldungen, die schon gegangen sind.
Von einer gegangen Betriebsmeldung werden die Meldeereignisse Kom-
men und Gehen gelöscht. Von einer gegangene Störmeldung werden die
Meldeereignisse Kommen, Gehen und Quittiert gelöscht.
S
Noch anstehende Meldungen.
Steht danach immer noch kein Platz für neue Ereignisse zur Verfügung, so
werden bei Betriebsmeldungen die ältesten noch anstehenden Meldungen
gelöscht.
Bei Störmeldungen wird in folgender Reihenfolge gelöscht:
S
Quittierte, noch nicht gegangene Störmeldungen,
S
Unquittierte, bereits gegangene Störmeldungen,
S
Unquittierte, nicht gegangene Störmeldungen.
Wenn "Protokollierung bei Überlauf" projektiert wurde und ein betriebs-
bereiter Drucker an das OP angeschlossen ist, wird ein Zwangsausdruck aller
gelöschten Meldungen angestoßen.
Gerätehandbuch OP7, OP17
Ausgabe 04/99