7.3
Raumluftabhängiger Betrieb
(Installationsart B23, GA oder B33, GAX)
Für die Belüftung des Aufstellraumes ist laut Muster-
Feuerungsverordnung eine Belüftungsöffnung des Auf-
stellraumes ins Freie mit einem minimalen Querschnitt
2
von 150 cm
vorzusehen oder ein Verbrennungsluftver-
bund mit anderen Räumen zu realisieren.
Verbrennungsluft-Abgasanschluss entsprechend
der Montageanweisung des Abgassystems montie-
ren.
7.4
Schachtquerschnitte
DN
Muffe
80
95
110
128
Tab. 16 Maße zu Abb. 14 Schachtquerschnitte (Maße in mm)
7.5
Messöffnung
Vor Montage des Abgassystems ist das Kesselan-
schlussstück KAS (im Lieferumfang enthalten) zu mon-
tieren.
Abgasmessungen, sowie die Ermittlung der Verbren-
nungslufttemperatur erfolgen ausschließlich an den
Messöffnungen (Abb. 15, Pos. 1 und Pos. 2).
Beachten Sie die Hinweise in der Anleitung des Ölbren-
ners BE 1.2 K - RU.
7.6
Mündungsöffnungen
Wenn die Mündungen von Zuluft- und Abgassystem ne-
beneinander liegen, müssen Sie durch bauliche Maß-
nahmen verhindern, dass Abgase angesaugt werden.
Die Anforderungen der DIN 18160-1 (insbesondere die
Angaben zur Mündungsgestaltung) sowie die Vorgaben
der zum System gehörenden allgemeinen bauaufsichtli-
chen Zulassung müssen eingehalten werden.
Es darf außerdem kein Regenwasser in die Zuluftleitung
eindringen.
Bei Fragen zur Gestaltung der Mündungsöffnungen
sprechen Sie mit dem Bezirksschornsteinfeger.
ANWENDERHINWEIS
Falsch gestaltete Mündungsöffnungen
können zu unhygienischer Verbrennung
und zu Brennerstörungen führen.
20
A
B
155
135
188
168
Muffe
Abb. 14 Schachtquerschnitte
3
1
Abb. 15 Messwerte aufnehmen
1 Messöffnung für die Abgastemperatur t
2 Messöffnung für die Lufttemperatur t
3 Messsonde
1
2
Abb. 16 Beispiele zur Gestaltung der Mündungsöffnungen
(Maß in m)
1 Abgas
2 Zuluft
Muffe
Muffe
2
A
L
0,4
1
2