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Inbetriebnahme; Sicherheitsregeln; Sicherheitsrelevante Begriffe; Umgang Mit Betriebsstoffen - Linde T 20 R 01 Bedienungsanleitung

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SICHERHEITSREGELN
Die dieser Betriebsanleitung beigefügten Regeln für die
bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von
Flurförderzeugen sind den zuständigen Personen, ins-
besondere dem Personal für die Bedienung und Instand-
haltung, vor Arbeiten mit oder an dem Flurförderzeug,
zur Kenntnis zu bringen. Der Betreiber hat sicherzustel-
len, daß der Fahrer alle Sicherheitsinformationen ver-
steht.
Beachten Sie bitte die dort aufgeführten Richtlinien und
Sicherheitsregeln z. B.
-
Information über den Betrieb mit Flurförderzeugen,
-
Regeln für Fahrwege und den Arbeitsbereich,
-
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer,
-
Einsatz in besonderen Bereichen,
-
Information über Ingangsetzen, Fahren und Bremsen,
-
Information zur Wartung und Instandhaltung,
-
Wiederkehrende Prüfungen, UVV-Prüfung,
-
Entsorgung von Fetten, Ölen und Batterie,
-
Restrisiken.
Sorgen Sie als Betreiber (Unternehmer) oder beauftragte
Person für die Einhaltung aller Richtlinien und Sicher-
heitsregeln, die für Ihr Flurförderzeug zutreffen.
Bei der Einweisung des nach VBG 36 geschulten Stap-
lerfahrers sind:
-
Die Besonderheiten des Linde-Hubwagens,
-
Besonderheiten des Betriebes,
durch Schulung, Fahr-, Schalt- und Lenkübungen so
ausreichend zu üben, bis sie sicher beherrscht werden.
Dann erst Palettierübungen trainieren.
Bei einer bestimmungs- und ordnungsgemäßen Verwen-
dung Ihres Flurförderzeuges ist die Standsicherheit
gewährleistet.
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Sicherheitsrelevante Begriffe
Die Signalbegriffe GEFAHR, VORSICHT, ACHTUNG und
HINWEIS werden in dieser Betriebsanleitung angewandt
bei Hinweisen zu besonderen Gefahren oder für außer-
gewöhnliche Informationen, die besondere Kennzeich-
nung erfordern:
HINWEIS
GEFAHR
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung Lebensge-
fahr besteht und/oder erheblicher Sachscha-
den auftreten würde.
VORSICHT
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung schwere
Verletzungsgefahr besteht und/oder erheb-
licher Sachschaden auftreten könnte.
ACHTUNG
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung am Materi-
al Beschädigung oder Zerstörung auftreten
könnte.
bedeutet, daß auf technische Zusammenhänge beson-
ders aufmerksam gemacht wird, weil sie möglicherwei-
se auch für Fachkräfte nicht offensichtlich sind.
INBETRIEBNAHME
Umgang mit Betriebsstoffen
Der Umgang mit Betriebsstoffen hat stets sachgemäß
und den Herstellervorschriften entsprechend zu erfol-
gen.
Betriebsstoffe dürfen nur in vorschriftsmäßigen Behäl-
tern an vorgeschriebenen Lagerstellen gelagert werden.
Sie können brennbar sein, deshalb nicht mit heißen
Gegenständen oder mit offener Flamme in Berührung
bringen.
Beim Auffüllen von Betriebsstoffen nur saubere Gefäße
verwenden.
Bei Benutzung von Betriebsstoffen und Reinigungsmit-
teln Sicherheits- und Entsorgungshinweise des Herstel-
lers beachten.
Ein Verschütten ist immer zu vermeiden. Verschüttete
Flüssigkeit ist sofort mit einem geeigneten Bindemittel
zu beseitigen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Alte oder verschmutzte Betriebsmittel sind ebenfalls
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu befolgen.
Vor Abschmierarbeiten, Filterwechsel oder Eingriffen in
das Hydrauliksystem ist die Umgebung des betreffenden
Teiles sorgfältig zu reinigen.
Ausgetauschte Ersatzteile müssen umweltgerecht ent-
sorgt werden.
ACHTUNG
Gefährlich ist das Eindringen der Hydraulik-
flüssigkeit unter Druck in die Haut,
z. B.
durch Leckage. Bei derartigen Verletzungen
ist ärztliche Hilfe erforderlich.

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