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Auriol 4-LD6243-1-2 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Seite 138

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Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche
2
gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
2
, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals
im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso
rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche
von mindestens 400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von
mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
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2
. Generell haben

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