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alle Schutzeinrichtungen nach der Instandsetzung wieder anbringen
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Schweißarbeiten an tragenden Teilen sind grundsätzlich untersagt
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Schweißarbeiten an den tragenden Teilen der Kabine, des Fahrerschutzdaches
und des Überrollbügels sind untersagt
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Veränderungen an der Hydraulikanlage des Laders sind nur in Abstimmung mit
dem Hersteller erlaubt
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vor Beginn der Arbeiten an der Hydraulikanlage muss der Stau, - oder
Steuerdruck abgebaut werden
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es dürfen nur Original-Schäffer Schläuche verwendet werden
Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald folgende Schäden erkennbar sind:
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Beschädigungen an der Außenschicht bis zur Einlage
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Versprödung der Außenschicht
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Verformungen die der ursprünglichen Form des Schlauches nicht mehr ent-
sprechen
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Undichtigkeiten
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Lagerschäden (maximale Lagerdauer 2 Jahre)
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Überschreitung der Verwendungsdauer (Schläuche sind grundsätzlich nach
6 Jahren auszuwechseln)
Elektrokabel sind auszuwechseln oder instand zu setzen, sobald folgende Schäden
erkennbar sind:
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Beschädigungen an der Kabelummantelung
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Versprödung der Kabelummantelung
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Scheuerstellen
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Quetschstellen
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