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Allgemeine Wartungsinformationen
Allgemeine Wartungsinforma-
tionen
Qualifikation des Personals
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Betreiber ist laut Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) für seine
Arbeitsmittel verantwortlich. Er hat für
die ordnungsgemäße Durchführung von
Prüfungen und Instandsetzungen zu sor-
gen.
– Instandsetzungsarbeiten nur durch ei-
ne befähigte Person durchführen las-
sen.
Siehe den Abschnitt „Betreiber" im Kapitel
„Definition der verantwortlichen Personen".
GEFAHR
Explosionsgefahr
Arbeiten am Stapler innerhalb explosi-
onsgefährdeter Bereiche können zur Ex-
plosion der umgebenden Atmosphäre
führen. In explosionsgefährdeten Berei-
chen dürfen am Stapler keine Arbeiten
ausgeführt werden.
– Den Stapler nur außerhalb explosi-
onsgefährdeter Bereiche warten oder
instandsetzen.
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Regelmäßige
Sicherheitsprüfungen oder Prüfungen nach
außergewöhnlichen Vorkommnissen muss ei-
ne befähigte Person durchführen.
– Siehe dazu den Abschnitt „Befähigte Per-
son zu Prüfungen im Explosionsschutz" im
Kapitel „Definition der verantwortlichen Per-
sonen".
Die befähigte Person muss ihre Begutachtung
und Beurteilung vom Standpunkt der Sicher-
heit aus abgeben, unbeeinflusst von betriebli-
chen und wirtschaftlichen Umständen. Die be-
fähigte Person muss ausreichende Kenntnisse
und Erfahrungen haben, um den Zustand ei-
nes Staplers und die Wirksamkeit der Schutz-
einrichtungen nach den Regeln der Technik
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56368011530 DE - 06/2024 - 07
Wartung