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Still RX20-14C Originalbetriebsanleitung Seite 480

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Verhalten in Notsituationen
Abschleppen
Sicherheitshinweise
 GEFAHR
Explosionsgefahr durch Funkenbildung!
Wenn der Stapler aus einem explosions-
gefährdeten Bereich abgeschleppt wer-
den muss, dürfen nur ein Zugfahrzeug
und eine Abschleppstange zum Einsatz
kommen, die den Explosionsschutzbe-
stimmungen entsprechen.
Nicht zugelassene Abschleppstangen
können zu Funkenbildung führen. In ex-
plosionsgefährdeten Bereichen dürfen
nur Abschleppstangen verwendet wer-
den, die an den Enden eine Kunststoff-
ummantelung besitzen. Dadurch ist die
Funkenbildung an den Verbindungen
ausgeschlossen.
– Sicherstellen, dass das Zugfahr-
zeug und die Abschleppstange den
Explosionsschutzbestimmungen ent-
sprechen.
 GEFAHR
Die Bremsanlage am Zugfahrzeug kann versagen.
Es besteht Unfallgefahr!
Wenn die Bremsanlage des Zugfahrzeugs nicht aus-
reichend dimensioniert ist, kann der Zug nicht sicher
abgebremst werden oder die Bremsen können ver-
sagen. Das Zugfahrzeug muss die entstehenden
Zugkräfte und Bremskräfte für die ungebremste An-
hängelast (tatsächliches Gesamtgewicht des Stap-
lers) aufnehmen können.
– Die Zugkraft und Bremskraft des Zugfahrzeugs
prüfen.
 GEFAHR
Der Stapler kann beim Abbremsen des Zugfahr-
zeugs auffahren. Es besteht Unfallgefahr!
Wenn keine starre Verbindung zur Kraftübertragung
in zwei Richtungen beim Abschleppen verwendet
wird, kann der Stapler beim Abbremsen des Zugfahr-
zeugs auffahren. Aus Sicherheitsgründen darf nur
eine geprüfte Abschleppstange verwendet werden.
– Eine geprüfte Abschleppstange verwenden.
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Bedienung

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