dafür, dass das Gerät sicher und stö-
rungsfrei betrieben werden kann.
Eine Auswahl der am häufigsten benö-
–
tigten Ersatzteile finden Sie am Ende
der Betriebsanleitung.
Weitere Informationen über Ersatzteile
–
erhalten Sie unter www.kaercher.com
im Bereich Service.
Symbole auf dem Gerät
Verbrennungsgefahr
durch heiße Oberflä-
chen! Vor Arbeiten am
Gerät, Auspuffanlage
ausreichend abkühlen
lassen.
Symbole in der Betriebsanleitung
GEFAHR
Für eine unmittelbar drohende Gefahr, die
zu schweren Körperverletzungen oder zum
Tod führt.
WARNUNG
Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
tion, die zu schweren Körperverletzungen
oder zum Tod führen könnte.
VORSICHT
Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
tion, die zu leichten Verletzungen oder zu
Sachschäden führen kann.
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (Nur
KM 120/150 R LPG)
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.
Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
VORSICHT
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.
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Pflichten der Betriebsleitung und der Ar-
beitnehmer
Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
–
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
Wartung durch Sachkundigen
Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
–
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
Die Prüfung muss schriftlich beschei-
–
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
Als allgemeine Vorschriften gelten die
–
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
Inbetriebnahme/Betrieb
Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
–
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
Beim Einbau der vollen Flasche ist der
–
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "oben" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach oben).
Den Austausch der Gasflasche sorgfältig
vornehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittstutzen des Flaschenventils
durch eine mit einem Schlüssel fest ange-
zogene Verschlussmutter abgedichtet
sein.
Undichte Gasflaschen dürfen nicht wei-
–
terverwendet werden. Sie sind unter
Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen
sofort im Freien durch Abblasen zu ent-
leeren und dann als undicht zu kenn-
zeichnen. Bei der Ablieferung oder
Abholung beschädigter Gasflaschen ist
dem Verleiher oder seinem Vertreter
(Tankwart oder dergleichen) von dem
bestehenden Schaden sofort schriftlich
Mitteilung zu machen.
Bevor die Gasflasche angeschlossen
–
wird, ist ihr Anschlussstutzen auf ord-
nungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Nach Anschluss der Flasche muss die-
–
se mittels schaumbildender Mittel auf
Dichtheit geprüft werden.
Die Ventile sind langsam zu öffnen. Das
–
Öffnen und Schließen darf nicht unter
Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen
erfolgen.
2
-
DE
Bei Flüssiggasbränden nur Kohlensäu-
–
retrockenlöscher oder Kohlensäure-
gas-Löscher verwenden.
Die gesamte Flüssiggasanlage muss
–
laufend auf ihren betriebssicheren Zu-
stand, besonders auf Dichtigkeit über-
wacht werden. Die Benutzung des
Fahrzeuges bei undichter Gasanlage
ist verboten.
Vor dem Lösen der Rohr- beziehungs-
–
weise Schlauchverbindung ist das Fla-
schenventil zu schließen. Die
Anschlussmutter an der Flasche ist
langsam und zunächst nur wenig zu lö-
sen, da sonst das noch in der Leitung
befindliche unter Druck stehende Gas
spontan austritt.
Wird das Gas aus einem Großbehälter
–
getankt, so sind die einschlägigen Vor-
schriften bei dem jeweiligen Flüssig-
gas-Großvertrieb zu erfragen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt
–
auf der bloßen Haut Frostwunden.
Nach dem Ausbau muss die Ver-
–
schlussmutter auf das Anschlussgewin-
de der Flasche fest aufgeschraubt
werden.
Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifen-
–
wasser, Nekal oder sonstige schaum-
bildende Mittel zu benutzen. Das
Ableuchten der Flüssiggasanlage mit
offener Flamme ist verboten.
Beim Auswechseln einzelner Anlage-
–
teile sind die Einbauvorschriften der
Hersteller zu beachten. Dabei sind Fla-
schen- und Hauptabsperrventile zu
schließen.
Der Zustand der elektrischen Anlage
–
der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist lau-
fend zu überwachen. Funken können
bei Undichtigkeiten der gasführenden
Anlageteile Explosionen verursachen.
Nach längerem Stillstand eines Flüssig-
–
gas-Kraftfahrzeuges ist der Einstell-
raum vor Inbetriebnahme des
Fahrzeuges oder seiner elektrischen
Anlagen gründlich zu lüften.
Unfälle im Zusammenhang mit Gasfla-
–
schen oder der Flüssiggasanlage sind
der Berufsgenossenschaft und dem zu-
ständigen Gewerbeaufsichtsamt sofort
zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluss der Untersuchung auf-
zubewahren.