ALLGEMEINES
Verwendung
Vorschriften / Normen
CE-Kennzeichnung
Korrosionsschutz/Frostschutz
Anforderungen an das
Heizungswasser
Verwendung von Inhibitoren
(z.B. Frostschutzmittel, Dichtmittel,
Wasserenthärter)
Das Gas-Brennwertgerät der Serie WGB-KN ist als Wärmeerzeuger in
Warmwasserheizungsanlagen nach DIN 4751 verwendbar.
Sie entsprechen der DIN EN 483, DIN 4702 Teil 6 und DIN EN 677, Typ C,
Installationsart B
, B
, C
23
33
13x
Abgaswertegruppe G 61.
Kategorie
für Bestimmungsland
Kategorie
DE
II
2ELL3P
AT
II
2H3P
LU
II
2E3P
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind die einschlägigen Normen,
Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu beachten:
– DIN 4751 – Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen
– DIN 4756 – Gasfeuerungsanlagen
– Bundes-Immisionsschutzverordnung 1. BImSchV
– DVGW-TRGI 1986 (DVGW-Arbeitsblatt G 600), Ausgabe 8/96
– Technische Regeln für Gasinstallation, TRF 1988
– DVGW-Merkblatt G 613
– Feuerungsverordnung, Länderverordnungen
– Heizungsanlagenverordnung
– VDE-Bestimmungen
– Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
– Meldepflicht (u. U. Freistellungsverordnung)
– ATV-Merkblatt M 251 der abwassertechnischen Vereinigung
– Bestimmungen der komunalen Behörden zur Einleitung von
Kondenswasser.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass die Gas-Brennwertgeräte der Serie
WGB-KN die grundlegenden Anforderungen der Gasgeräterichtlinie
90/396/EWG, der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG sowie der Richtlinie
89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit, EMV) des Rates zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten erfüllen.
Die Gas-Brennwertgeräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der
Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG als Brennwertkessel. Bei Einsatz von
Erdgas emittieren das Gas-Brennwertgerät entsprechend den Anforderungen
gemäß §7 der Verordnung über Kleinfeuerungsstätten vom 07.09.1996
(1. BImSchV) weniger als 80 mg/kWh NOx.
Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen sein -
insbesondere fluor- und chloridhaltigen Dämpfen, die z. B. in Lösungs- und
Reinigungsmitteln, Treibgasen usw. enthalten sind.
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit Kunst-
stoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müssen Wärme-
tauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
Zur Befüllung des Heizwasserkreises reicht Leitungswasser in
Trinkwasserqualität aus.
Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Inhibitoren, in einzelner oder gemischter
Anwendung, ist darauf zu achten, dass der pH-Wert des Heizungswassers nicht
über den Wert 8,3 ansteigen kann.
Zu beachten sind die Angaben des Additivherstellers. Bei Leitungswasser ab
Härtebereich 2,5 sowie bei Heizungsanlagen mit großen Wasservolumen, sollte
individuell über den Zusatz von härtestabilisierenden Mitteln entschieden
werden. Empfehlungen können bei BRÖTJE eingeholt werden.
, C
, C
, C
33x
43x
63x
3