3 SICHERHEIT
3.3 Verantwortlichkeiten
3.3.1 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die den Partikelabscheider Zumikron
nutzt oder Dritten zur Anwendung überlässt und während der Nutzung für die Sicherheit des
Benutzers, des Personals oder Dritter verantwortlich ist.
Pflichten des Betreibers
Der Partikelabscheider Zumikron wird im privaten Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Partikelabscheider Zumikron unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten
zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den
Einsatzbereich des Partikelabscheiders Zumikrongültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber:
▶ sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren.
▶ durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche zusätzliche Gefahren ermitteln, die sich
durch die speziellen Anwendungsbedingungen am Einsatzort des Partikelabscheiders
Zumikron ergeben.
▶ in Betriebsanweisungen die notwendigen Verhaltensanforderungen für den Betrieb des
Partikelabscheiders Zumikron am Einsatzort umsetzen.
▶ während der gesamten Einsatzzeit des Partikelabscheiders Zumikron regelmäßig prüfen,
ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke
entsprechen.
▶ die Betriebsanweisungen, sofern erforderlich, neuen Vorschriften, Standards und Einsatz-
bedingungen anpassen.
▶ die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Partikel-
abscheiders Zumikron eindeutig und unmissverständlich regeln.
▶ dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die an dem Partikelabscheider Zumikron beschäftigt
sind, die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das
Personal in regelmäßigen Abständen im Umgang mit dem Partikelabscheider Zumikron
schulen und über die möglichen Gefahren informieren.
▶ dem mit Arbeiten am Partikelabscheider Zumikron beauftragten Personal die vor-
geschriebenen und empfohlenen Schutzausrüstungen bereitstellen und auf ständige
Einhaltung der Tragepflicht achten.
▶ die erforderlichen Freiräume und ausreichende Beleuchtung für gefahrloses Arbeiten
sowie ständige Ordnung und Sauberkeit am Aufstellplatz des Partikelabscheiders
Zumikron und deren Umgebung sicherstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der Partikelabscheider Zumikron
▶ stets in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
▶ gemäß der angegebenen Wartungsintervalle instand gehalten wird.
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3.3.2 Verantwortung des Personals
Der Partikelabscheider Zumikron befindet sich im privaten und gewerblichen Einsatz. Das
Personal unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatz-
bereich gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden.
Insbesondere gilt, dass das Personal:
▶ sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informiert.
▶ die in den Betriebsanweisungen erteilten Verhaltensanforderungen für den Betrieb am
Einsatzort einhält.
▶ die zugewiesenen Zuständigkeiten für die Bedienung, Wartung und Reinigung ordnungs-
gemäß wahrnimmt.
▶ vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben muss.
▶ die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutzausrüstungen anwendet.
Weiterhin ist jeder Beschäftigte in seinem Zuständigkeitsumfang dafür verantwortlich, dass
der Partikelabscheider Zumikron
▶ stets in technisch einwandfreiem Zustand ist.
▶ gemäß angegebener Wartungsintervalle instand gehalten wird.
3.4 Personalanforderungen
Jegliche Tätigkeiten am Partikelabscheider Zumikron dürfen nur Personen ausüben, die
ihre Arbeit ordnungsgemäß und zuverlässig ausführen können und die für ihre Tätigkeit
benannten Anforderungen erfüllen.
▶ Personen mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln (z. B. Herzschrittmachern und/
oder Implantaten) dürfen keine Arbeiten am Gerät durchführen. Eine ärztliche Rück-
sprache und Freigabe ist die Voraussetzung für Ausnahmen.
▶ Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, dürfen keine Arbeiten ausführen.
▶ Beim Personaleinsatz immer die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen
Vorschriften beachten.
3.4.1 Qualifikationsanforderungen
Qualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßes Arbeiten kann zu erheblichen Personen- und
Sachschäden führen.
– Jegliche Tätigkeiten dürfen nur Personen ausführen, die die
erforderliche Ausbildung, das notwendige Wissen und die Erfahrung
dafür besitzen.
Montage und Installation
Der Partikelabscheider Zumikron darf ausschließlich von unterwiesenen und ausgebildeten
Fachpersonen, die vom Betreiber über die ihnen übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren ausführlich und nachweislich unterrichtet wurden, transportiert, montiert,
installiert und gewartet werden.
Sämtliche Arbeiten am Partikelabscheider Zumikron dürfen nur von ausgebildetem
Fachpersonal ausgeführt werden.
Art.Nr. 2120745 | Stand 10/2023