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Kennzeichnung Der Sicherheitshinweise; Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Bauer Kompressoren Verticus 5 Betriebsanleitung

Hochdruck-kompressoranlagen
Inhaltsverzeichnis

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1.2.
KENNZEICHNUNG DER
SICHERHEITSHINWEISE
Wichtige Anweisungen, die die Gefährdung von Personen,
die technische Sicherheit und den Betriebsschutz betreffen,
werden wie folgt besonders hervorgehoben. Sie sind den
betreffenden Maßnahmen vorangestellt und bedeuten:
Steht bei Arbeits- und Betriebsver­
VORSICHT
fahren, die genau einzuhalten
sind, um eine Gefährdung von
Personen auszuschließen.
Dieser Hinweis ist genau zu be­
achten, um Beschädigung oder
Zerstörung der Maschine oder de­
ren Ausrüstung zu vermeiden.
Diese Anweisung weist auf tech­
nische Erfordernisse hin, die der
Betreiber besonders beachten
muß.
1.3.

GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE

1.3.1.
Bestimmungsgemäße Verwendung
 Die Maschine/Anlage ist nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Ge­
fahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer
Sachwerte entstehen.
 Maschine/Anlage nur in technisch einwandfreiem Zus­
tand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und ge­
fahrenbewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung
benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
 Die Maschine/Anlage ist ausschließlich zum Verdichten
des in Abschnitt A, Kap.1.3. "Technische Daten" an­
gegebenen Mediums (Luft/Gas) bestimmt. Eine andere
oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt al­
lein der Anwender. Zur bestimmungsgemäßen Ver­
wendung gehört auch das Beachten der Betriebsanlei­
tung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungs­
bedingungen.
1.3.2.
Organisatorische Maßnahmen
 Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der
Maschine/Anlage in dem dafür vorgesehenen und ents­
prechend gekennzeichneten Fach oder Behälter griff­
bereit aufbewahren.
C-4
Betriebsanleitung w Hochdruck-Kompressoranlagen
 Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige ge­
setzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Un­
fallverhütung und zum Umweltschutz beachten und an­
weisen. Auszüge siehe Kap.1.4. Derartige Pflichten
können auch z.B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder
das Zurverfügungstellen/Tragen persönlicher Schutz­
ausrüstung betreffen.
 Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich Auf­
sichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung be­
trieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsor­
ganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal, er­
gänzen.
 Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Per­
sonal muß vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und
hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies
gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z.B. bei
der Wartung an der Maschine tätig werdendes Per­
sonal.
 Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbe­
wußtes Arbeiten des Personals unter Beachtung der Be­
triebsanleitung kontrollieren.
 Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe, tragen. Es
besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben
oder Einziehen.
 Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
 Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine/Anlage beachten.
 Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine/Anlage vollzählig in lesbarem Zustand halten.
 Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine/
Anlage oder ihres Betriebsverhaltens Maschine/Anlage
sofort stillsetzen und Störung der zuständigen Stelle/
Person melden.
 Keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der
Maschine/Anlage, die die Sicherheit beeinträchtigen
könnten, ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen.
Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ventilen sowie für das
Schweißen an Rohrleitungen und Behältern.
 Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten
technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet.
 Keine Programmänderungen (Software) an programmi­
erbaren Steuersystemen vornehmen.
 Schlauchleitungen müssen vom Betreiber in an­
gemessenen
Zeitabständen
(Druck-, Sichtprüfung) unterzogen werden, auch wenn
keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind.
einer
Gütekontrolle

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