2. Gewährleistung, Garantie und Haftung
2. Mängelgewährleistung
Alber gewährleistet, dass das viamobil zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln
ist. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach der Auslieferung des
viamobil.
2.2 Haltbarkeitsgarantie
Alber leistet auf das viamobil eine 24-monatige Haltbarkeitsgarantie (Ausnahme: Für
den Akku-Pack beträgt die Haltbarkeitsgarantie 12 Monate).
Von der Haltbarkeitsgarantie nicht erfasst sind
•
Geräte, deren Seriennummern geändert, entstellt oder entfernt worden sind
•
Verschleißteile wie beispielsweise Bremsen, Reifen oder Bedienelemente
•
Mängel durch natürliche Abnutzung, Fehlbehandlung, insbesondere Mängel durch
Nichtbeachtung dieser Gebrauchsanweisung, Unfälle, fahrlässige Beschädigung,
Feuer-, Wassereinwirkung, höhere Gewalt und andere Ursachen, die außerhalb des
Einflussbereiches von Alber liegen.
•
Durch täglichen Gebrauch bedingte Wartungsarbeiten (z. B. Austausch durchge-
brannter Sicherungen, Austausch der Bereifung)
•
Geräteprüfung ohne Defektbefund
2.3 Haftung
Die Ulrich Alber GmbH ist als Hersteller des viamobil für dessen Sicherheit nicht ver-
antwortlich, wenn:
•
das viamobil unsachgemäß gehandhabt wird
•
das viamobil nicht in 2-jährigem Turnus von einem autorisierten Fachhändler oder
der Ulrich Alber GmbH gewartet wird
•
das viamobil entgegen den Hinweisen dieser Gebrauchsanweisung in Betrieb
genommen wird
•
das viamobil mit ungenügender Akkuladung betrieben wird
•
Reparaturen oder andere Arbeiten von nicht autorisierten Personen durchgeführt
werden
•
fremde Teile angebaut oder mit dem viamobil verbunden werden
•
Teile des viamobil abgebaut werden
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