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EINLEITUNG
1.1 Benutzung der Bedienungsanleitung
1.2 Vollständige Lieferung und Transportschäden
Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und sind er-
freut, Sie zu unserem geschätzten Kundenkreis zählen zu dürfen. Wir
sind zuversichtlich, dass die von Ihnen erworbene Maschine zu Ihrer
vollständigen Zufriedenheit arbeitet.
Diese Bedienungsanleitung hat es sich zum Ziel gesetzt Ihnen die
Möglichkeit zu geben, sich mit Ihrer neuen Maschine vertraut zu ma-
chen.
Die Bedienungsanleitung ist gemäß Inhaltsverzeichnis in verschiedene
Abschnitte gegliedert. Die Abschnitte sind fortlaufend nummeriert und
ermöglichen so ein schnelles Auffi nden.
Alle Darstellungen, Anweisungen und technische Angaben in dieser
Bedienungsanleitung beruhen auf dem aktuellen Stand der Maschi-
nenkonstruktion. Da das Produkt kontinuierlich weiterentwickelt wird,
behalten wir uns das Recht auf Änderungen am Produkt vor.
Sollten an der Maschine Betriebsstörungen auftreten, so können die
Störungen und ihre wahrscheinlichen Ursachen anhand nachfolgender
Tabellen (siehe Abschnitt: „Mögliche Betriebsstörungen und deren Be-
hebung") behoben werden.
Können Sie die Maschine nicht selbst reparieren, so wenden Sie sich
an Ihren Händler oder an eine autorisierte Reparaturwerkstatt.
Bevor Sie sich mit Ihrem Händler, einer autorisierten Reparaturwerk-
statt oder der Herstellerfi rma in Verbindung setzen, notieren Sie sich
bitte die Daten vom Typenschild. Diese Angaben werden bei der Er-
satzteilbestellung bzw. Problembehebung benötigt.
Beim sichtbaren Transportschaden, erkenntlich an Verpackungsschä-
den, zerkratzten und deformierten Teilen an Geräten oder Maschinen,
ist der Schaden unbedingt auf dem Frachtbrief zu vermerken: sowohl
auf der Kopie, die Sie erhalten, als auch auf dem Frachtbrief, den Sie
unterschreiben müssen.
Der Überbringer (Fahrer) muss unbedingt gegenzeichnen. Soll-
te der Anlieferer sich weigern den Transportschaden zu bestätigen, ist
es besser, wenn Sie die Annahme gänzlich verweigern und uns sofort
informieren. Ein Anspruch im Nachhinein, ohne direkten Vermerk auf
dem Frachtbrief, wird weder vom Spediteur noch von dem Transport-
versicherer anerkannt.
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