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Entsorgung; Außerbetriebnahme - HORSCH Joker 12 RT Betriebsanleitung

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10 Entsorgung

Öle, Fette und damit behaftete Abfälle stellen eine große Gefahr für die Umwelt dar
und müssen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften umweltgerecht entsorgt
werden.
Informieren Sie sich ggf. bei der örtlichen Verwaltung.
Bei Einsatz und Wartung der Maschine fallen verschiedene Stoffe an, die sachge-
recht entsorgt werden müssen.
Bei der Entsorgung von Hilfs-, Betriebsstoffen und anderen Chemikalien die Vorga-
ben der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter beachten!
10.1 Außerbetriebnahme
Ist die Maschine nicht mehr einsatzfähig und soll entsorgt werden, muss sie außer
Betrieb genommen werden. Die Maschinenteile müssen nach Werkstoffen getrennt
und einer umweltgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden.
Dazu die geltenden Vorschriften beachten!
Die Außerbetriebnahme und Entsorgung darf nur von durch HORSCH ausgebildeten
Bedienern bzw. Fachpersonal vorgenommen werden.
Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu einem Entsorgungsunternehmen auf.
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60091762 • 01 • 08/2022 • de

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