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Eignung Des Traktors Überprüfen; Berechnen Der Tatsächlichen Werte Für Traktor-Gesamtgewicht, Traktor-Achslasten Und - Amazone ZA-M 1202 Betriebsanleitung

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Inbetriebnahme
6.1
Eignung des Traktors überprüfen
6.1.1
Berechnen der tatsächlichen Werte für Traktor-Gesamtgewicht, Traktor-Achs-
lasten und Reifentragfähigkeiten, sowie der erforderlichen Mindest-Ballastie-
rung
66
WARNUNG
Gefährdungen durch Bruch beim Betrieb, unzureichende Stand-
festigkeit und unzureichende Lenk- und Bremsfähigkeit des
Traktors bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Traktors!
Überprüfen Sie die Eignung ihres Traktors, bevor die Maschine
an den Traktor anbauen oder anhängen.
Sie dürfen die Maschine nur an solche Traktoren anbauen oder
anhängen, die hierfür geeignet sind.
Führen Sie eine Bremsprobe durch, um zu kontrollieren, ob der
Traktor die erforderliche Bremsverzögerung auch mit angebau-
ter / angehängter Maschine erreicht.
Voraussetzungen für die Eignung des Traktors sind insbesondere:
das zulässige Gesamtgewicht
die zulässigen Achslasten
die Reifentragfähigkeiten der montierten Reifen
Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild oder im Fahr-
zeugschein und in der Betriebsanleitung des Traktors.
Die Vorderachse des Traktors muss immer mit mindestens 20% des
Leergewichtes des Traktors belastet sein.
Der Traktor muss die vom Traktor-Hersteller vorgeschriebene
Bremsverzögerung auch mit angebauter oder angehängter Maschine
erreichen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Traktors, das im Fahrzeugschein
angegeben ist, muss größer sein als die Summe aus
Traktor-Leergewicht,
Ballastierungsmasse und
Gesamtgewicht der angebauten Maschine oder Stützlast der an-
gehängten Maschine
Dieser Hinweis gilt nur für Deutschland:
Ist das Einhalten der Achslasten und / oder des zulässigen Gesamt-
gewichtes unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht
gegeben, kann auf Grundlage eines Gutachtens eines amtlich aner-
kannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr mit Zustim-
mung des Traktor-Herstellers die nach Landesrecht zuständige Be-
hörde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO sowie die er-
forderliche Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO erteilen.
ZA-M BAG0233.3 09.22

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