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Wartung
Allgemeine Wartungsinformationen
Allgemeine Wartungsinforma-
tionen
Qualifikation des Personals
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Die jährliche
Überprüfung ist von einer befähigten Person
durchzuführen. Die befähigte Person muss
ihre Begutachtung und Beurteilung unbeein-
flusst von betrieblichen und wirtschaftlichen
Umständen nur vom Standpunkt der Sicher-
heit aus abgeben. Sie muss ausreichende
Kenntnisse und Erfahrungen haben, um den
Zustand eines Staplers und die Wirksamkeit
der Schutzeinrichtungen nach den Regeln der
Technik und den Grundsätzen für die Prüfung
von Staplern beurteilen zu können.
Wartungspersonal für Batterien
Das Aufladen, die Wartung und das Auswech-
seln von Batterien darf nur von hierfür aus-
gebildetem Personal, entsprechend den An-
weisungen der Hersteller von Batterie, Lade-
gerät und Stapler durchgeführt werden. Die
Behandlungsvorschrift der Batterie und die
Betriebsanleitung des Ladegerätes sind zu be-
achten.
Wartungsarbeiten ohne besondere
Qualifikation
Einfache Wartungsarbeiten, z. B. den Flüssig-
keitsstand in der Batterie prüfen, dürfen von
ungeschultem Personal durchgeführt werden.
Eine Qualifikation, wie die einer befähigten
Person, ist dazu nicht erforderlich. Die not-
wendigen Tätigkeiten sind an den entsprech-
enden Stellen in dieser Betriebsanleitung aus-
reichend beschrieben.
Angaben zur Wartungsdurchfüh-
rung
Dieser Abschnitt enthält alle Informationen
zur Feststellung, wann der Stapler gewartet
werden muss. Die Wartung ist fristgemäß
nach Betriebsstundenzähler laut der War-
tungschecklisten ausführen. Nur so bleiben
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