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Transport Und Lagerung; Gebrauch Des Viamobil In Verbindung Mit Einem Rollstuhl Als Fahrzeugsitz; Sicherheitshinweis Zum Transport Des Viamobil - Alber Viamobil Gebrauchsanweisung

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9. Transport und Lagerung

9.1 Gebrauch des viamobil in Verbindung mit einem Rollstuhl als Fahrzeugsitz

Ein Rollstuhl mit angebrachtem viamobil darf in Fahrzeugen nicht als Fahrzeugsitz verwendet werden.
Sollte das Fahrzeug mit einer Rollstuhlhebebühne oder ähnlichem ausgestattet sein, darf der Rollstuhl mit dem viamobil nur mit äußerster
Vorsicht auf die Plattform gefahren werden. Fahren Sie langsam und vorsichtig. Vollführen Sie keine plötzlichen, abrupten oder ruckartigen
Bewegungen. Blicken Sie stets in Fahrtrichtung und vermeiden Sie jegliche Ablenkung.
Befindet sich der Rollstuhlfahrer im Fahrzeug, ist er dort auf einen regulären Sitz des Fahrzeugs umzusetzen, auf dem er durch das Sicher-
heitssystem des Fahrzeugs, z. B. Airbags und Seitenaufprallschutz, geschützt ist.
Das viamobil kann während der Fahrt am Rollstuhls verbleiben, der Akku-Pack muss jedoch abgenommen und sicher gelagert werden.
Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen und Anweisungen übernimmt die Ulrich Alber GmbH keinerlei Haftung für hieraus entstehende
Unfälle und Unfallfolgen, bzw. Schäden am Rollstuhl, dem viamobil oder sonstigen Gegenständen und Installationen.

9.2 Sicherheitshinweis zum Transport des viamobil

Bei einem Transport kann das viamobil am Rollstuhl verbleiben, jedoch ist der Akku-Pack vom viamobil abzunehmen. Bediengerät und
Akku-Pack dürfen während eines Transportes nicht miteinander verbunden werden.
Wird auch das viamobil vom Rollstuhl abgenommen, ist dieses und dessen Komponenten (Akku-Pack, Bediengerät, Zusatz-Schiebegriffe,
Kippstützen) beim Transport in einem Fahrzeug so zu sichern, dass die Teile bei einem Bremsmanöver nicht zu einer Gefahr für die Fahr-
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zeug-Insassen werden können. Für die Sicherung schlagen wir unverbindlich (wir übernehmen hierfür keine Haftung) vor, das viamobil bzw.
dessen einzelne Komponenten z.B. mit ausreichend stabilen Gurten im Fahrzeug zu sichern. Keinesfalls dürfen die einzelnen Komponenten
des viamobil ungesichert gelagert werden!
Sollte es hinsichtlich einer Sicherung des viamobil bzw. einzelner Komponenten nationale Bestimmungen Ihres Landes geben, so haben die-
se Vorrang und sind zu beachten.
Für Unfälle jeglicher Art und deren Folgen, bzw. für Schäden am Rollstuhl oder dem viamobil, welche
• sich aufgrund des Nichtbeachtens dieser Hinweise ereignen
• sich aufgrund der Nichtbeachtung der in Ihrem Land geltenden Vorschriften und Gesetze ereignen
• auf die Verwendung unzulässiger oder ungeeigneter Sicherungssystemen zurück zu führen sind
lehnt die Ulrich Alber GmbH und deren Repräsentanten jegliche Haftung ab.

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