1
Sicherheit
1.1
Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
1.2
Vor und während der Fahrt
Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
fährt, ist zulassungspflichtig. So auch Ihr neuer
Wohnwagen.
Die Zulassung beantragen Sie bei der örtlichen
Kfz-Zulassungsstelle.
Zur Zulassung müssen Sie vorlegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II und ggf.
die Datenbestätigung.
- Deckungskarte Ihrer Versicherung.
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
Hauptuntersuchung
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Wohnwagen alle
zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt
werden. Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV,
der DEKRA oder einem amtlich anerkannten
Sachverständigen durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie vor-
legen
- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gas-
installation. Die Erstbescheinigung erhalten
Sie zusammen mit der Zulassungsbescheini
gung Teil II.
Bei weiteren Fragen oder Problemen
ist Ihr autorisierter Hobby-Vertrags-
händler jederzeit für Sie da!
Sie sind als Fahrzeughalter/Fahrzeugführer für
den Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich.
Deswegen müssen Sie folgende Punkte be-
achten.
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