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Die Montage, Installation und Inbetriebnahme (Einstellung) unserer Pelletsheizanlage darf nur durch unseren
Kundendienst, oder von einem konzessionierten Fachbetrieb vorgenommen werden.
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Wir empfehlen einen Puffer als Lastausgleichspeicher, wenn die benötigte Gebäudeheizlast weniger als
50% der Gerätenennlast beträgt.
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Verwenden Sie ausschließlich die von uns vorgeschriebenen Brennstoffe (Holzpellets Ö-Norm, DIN-PlusNorm
und SWISSPELLET). Nur so kann ein emissionsarmer, wirtschaftlicher und störungsfreier Betrieb Ihrer Pellets-
heizanlage gewährleistet werden. Ein Nichtbeachten führt zu Garantieverlust.
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Führen Sie in regelmäßigen Abständen die von uns in der Anleitung empfohlenen Wartungs- und Reini-
gungsarbeiten an Ihrer Pelletsheizanlage durch. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Funktionssicherheit
der Anlage und deren Sicherheitseinrichtungen, sondern auch den effizienten und emissionsarmen Betrieb der An-
lage. Die beste Betreuung Ihrer Pelletsheizanlage erreichen Sie mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages. Die
angegebenen Reinigungs- und Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass für
Schäden, welche durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften entstehen, kein Gewährleistungsanspruch besteht.
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Ihr Heizkessel ist innerhalb eines Leistungsbereiches von 30% bis 100% der Nennleistung regelbar.Die Geräte
sollten möglichst im mittleren und oberen Leistungsbereich (angepasst auf den jeweiligen Wärmebedarf)
betrieben werden, um unnötige Emissionen im Kleinlastbetrieb zu vermeiden. Ideal ist die Kombination mit
einem modulierenden Raum- oder Heizungsregler um unnötiges Takten zu vermeiden und möglichst lange Lauf-
zeiten zu gewährleisten.
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Werden technische Änderungen selbst vorgenommen, übernehmen wir für Schäden, die hierdurch entstehen, keine
Gewähr.
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Jeder Eingriff von nicht durch uns autorisierte Personen, sowie die Nichtbeachtung dieser allgemeinen Hinweise
als auch der unten beschriebenen Sicherheitshinweise, bedeuten das sofortige Erlöschen des Gewährleistungs-
anspruches sowie der Garantie.
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Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dürfen nur durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
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Es wird dringend empfohlen, diese Anleitung stets griffbereit im Heizraum aufzubewahren.
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Die in der vorliegenden Anleitung beschriebene Pelletsheizanlage ist nach EN303-5 geprüft.
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Für den Legionellenschutz sind die allgemein gültigen Regeln der Heiztechnik zu beachten.
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Die verpflichtende Wartung der Anlage ist mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch nach erreichen
von 1500 Betriebsstunden (bei einem Leistungsbereich von 80-100%) vom autorisierten Fachpersonal
durchführen zu lassen. Wird KEIN Service durchgeführt, erlischt die Gewährleistung bzw. Garantie! Die
Garantiezeit beträgt 2 Jahre auf Kesselkörper und Elektronik, ausgenommen sind Verschleißteile.
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Im Zuge der Servicearbeit an der Pelletsheizanlage werden, falls erforderlich, sämtliche Verschleißteile gegen
Berechnung ausgetauscht. Um Servicearbeiten durchführen zu können, muss die Anlage „kalt" sein. Sollte die
Anlage nicht rechtzeitig ausgeschaltet worden sein und somit bei Eintreffen des Servicetechnikers noch „warm"
sein, wird die daraus resultierende Stand- bzw. Wartezeit ebenfalls in Rechnung gestellt.
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Fremdkörper im Brennstoff können zu Beschädigungen der Anlage führen.
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Die Vorschriften laut Ö-Norm M 7136 (Transport- und Lagerlogistik) und M 7137 (Anforderung Pelletslagerung)
sind einzuhalten.
Datenblatt zu Holzpellets gem.
Ö-Norm M 7135, DIN-PLUS
Norm und SWISSPELLET
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1. Allgemeine Hinweise
Durchmesser
Länge
Öberfläche
Dichte
Schüttgewicht
Energiegehalt
Wassergehalt
Ascheanteil
Staubanteil (vor dem Transport)
Bindemittel
Verunreinigungen
6 mm
5-30 mm (20% - 45 mm)
glatt
Min. 1,12 kg/dm³
Min. 650 kg/m³
Min. 4,6 kWh/kg
Max. 10%
Max. 0,5%
Max. 1%
Verboten
keine
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