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Allgemeine Hinweise - Wolf CGB-2 Montageanleitung

Gasbrennwerttherme
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Allgemeine Hinweise
Es sollten insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Abgas-
leitungen nur Original Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länderrechtli-
chen Vorschriften anzupassen. Fragen zur Installation, insbe-
sondere zum Einbau von Revisionsteilen und Zuluftöffnungen,
sind vor der Installation mit dem zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vorkom-
men, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf
an der Luft-/Abgasführung kondensiert und zu
Eis gefriert. Dieses Eis kann u. U. vom Dach
herabstürzen und dadurch Personen verletzen
bzw. Gegenstände beschädigen. Durch baus-
eitige Maßnahmen, wie z.B. durch die Montage
eines Schneefangs ist das Herabfallen von Eis zu
verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschosse
überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb
des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Min.
und bei Wohngebäuden geringer Höhe (Gebäude-
klasse 1 bis 2) von mind. 30 Min. geführt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Anweisung kann es zu
Brandübertragung kommen.
Gasbrennwertgeräte mit einer Luft-/Abgasführung
mit Dachdurchführung dürfen nur im Dachgeschoss
oder in Räumen, bei denen die Decke zugleich das
Dach bildet oder sich über der Decke lediglich die
Dachkonstruktion befindet, installiert werden.
Für Gasgeräte mit einer Luft-/Abgasführung über Dach, bei
denen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion
befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die Ver-
brennungsluftzuführung und Abgasabführung im
Bereich zwischen der Oberkante der Decke und
der Dachhaut eine Verkleidung haben, die ebenfalls
diese Feuerwiderstandsdauer hat und aus nicht-
brennbaren Baustoffen besteht. Werden die hier
genannten Vorkehrungen nicht getroffen, besteht
die Gefahr der Brandübertragung.
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36. Planungshinweise
Luft-/Abgasführung
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine höheren
Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die Abstände
gemäß DVGW/TRGI 2008 einzuhalten.
Achtung
Wird für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
vorgeschrieben, so müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
von der Oberkante Decke bis zur Dachhaut in einem
Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen
Baustoffen oder in einem metallenen Schutzrohr
verlegt werden (mechanischer Schutz). Werden
die hier genannten Vorkehrungen nicht getroffen,
besteht die Gefahr der Brandübertragung.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht
nicht durch andere Aufstellungsräume geführt
werden, da die Gefahr der Brandübertragung
besteht sowie kein mechanischer Schutz ge-
währleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kaminen an-
gesaugt werden, in welchen vorher Abgase aus
Öl- oder Festbrennstoffkesseln abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Abgasleitung
außerhalb von Schächten durch Abstandschellen
mindestens im Abstand von 50 cm zum Gerätean-
schluss oder nach bzw. vor Umlenkungen, damit
eine Sicherung gegen Auseinanderziehen der
Rohrverbindungen erreicht wird. Bei Nichteinhal-
tung Gefahr von Abgasaustritt. Außerdem können
Beschädigungen am Gerät die Folge sein.
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