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Organisatorische Maßnahmen - Trumpf D35 Betriebsanleitung

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Gefährdeten Bereich
absichern
Laserschutzbeauftragter
Personalauswahl,
Qualifikation
Lasereinrichtung anmelden
1‐20
Organisatorische Maßnahmen
Schutzabdeckungen können ausgeführt sein als:
Gehäuse, in denen sich Fokussieroptik und Bearbeitungs-
stelle befinden.
Begehbare Schutzkabinen.
Alle Teile von Schutzabdeckungen, die von den Bedienpersonen
im Betrieb geöffnet werden können, müssen überwacht sein.
Die Überwachung muss so beschaffen sein, dass sie unverzüg-
lich das Austreten von Laserlicht unterbindet, wenn die Schutz-
abdeckung geöffnet wird.
Schutzabdeckungen, die nur im Service-Fall geöffnet werden
müssen, sollten auf die gleiche Weise überwacht sein. Wenn sie
nicht überwacht werden, dürfen sie nur mit Werkzeug zu öffnen
sein.
Lasergeräte von TRUMPF verfügen über Sicherheitskreise, die
bei geeigneter Beschaltung die beschriebene Sicherheitsfunktion
gewährleisten. Informationen dazu enthalten die Schnittstellenbe-
schreibungen zu den Lasergeräten.
Begehbare Schutzkabinen sollten zusätzlich mit Bewegungsmel-
dern oder vergleichbaren Einrichtungen ausgestattet sein. Auf
diese Weise soll erkannt werden, dass sich bei geschlossener
Kabinentür Personen in der Schutzkabine befinden.
Sichern Sie Bereiche, in denen Laserlicht austreten kann, gegen
Zutritt durch ungeschützte Personen, z. B. durch Codeschlösser
oder geeignete Signaleinrichtungen.
6.3
Organisatorische Maßnahmen
Bestellen Sie als Betreiber einer Lasereinrichtung der Klasse 3B
oder 4 eine Person als Laserschutzbeauftragten. Sorgen Sie
dafür, dass diese Person das Fachwissen hat, Gefährdungen
durch Laser abzuschätzen und zu beherrschen. Übertragen Sie
dem Laserschutzbeauftragten die Verantwortung für das Überwa-
chen der Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung.
Setzen Sie als Betreiber nur geschulte oder unterwiesene Perso-
nen ein. Legen Sie Zuständigkeiten der Personen für das Bedie-
nen, Rüsten, Warten und Instandsetzen klar fest.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, den Betrieb von Lasereinrich-
tungen der Klassen 3B und 4 den für die Lasersicherheit zustän-
digen Stellen zu melden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an die für Ihre
Region zuständige Vertriebsniederlassung von TRUMPF.
2013-05
21-01-42-CR

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