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Ausführung Der Abgasanlage - Bosch Junkers SUPRAPELLETS KRP 15 Installationsanleitung Für Den Fachmann

Heizkessel für holzpellets
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
• Ein Beton- oder Fliesenboden ist für die Aufstellung
des Kessels erforderlich.
• Fenster müssen nicht brennbar (G30) und nicht
öffenbar ausgeführt sein.
• Es muss eine ständig offene Zuluftöffnung ins Freie
mit einem Querschnitt von 5 cm
2
400 cm
) vorhanden sein.
• Die Öffnung muss mit einem Gitter mit einer
Maschenweite < 5 mm verschlossen werden.
• Der Heizraum muss frostsicher sein.
• Außerhalb des Vorratsbehälters dürfen keine brenn-
baren Stoffe im Heizraum gelagert werden.
• Ein Handfeuerlöscher (6 kg Füllgewicht, EN 3) muss
außerhalb des Heizraumes neben der Heizraumtür
angebracht werden.
• Jeder Heizraum muss mit einer fest installierten elek-
trischen Beleuchtung ausgestattet sein. Der Licht-
schalter soll sich außerhalb des Heizraums befinden.
• Zum Abschalten des Kessels muss ein gekennzeich-
neter Not-Aus-Schalter an ungefährdeter Stelle
außerhalb des Heizraumes leicht zugänglich ange-
bracht werden.
• Zwischen Kessel und Heizraumwänden sollten die in
Kapitel 3.3 genannten Mindestabstände eingehalten
werden, um Montage und Wartung zu erleichtern.
• Grundsätzlich müssen Errichtung, Änderung oder
Erweiterung einer Holzfeuerungsanlage bei der
zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.
• Änderungen der Nutzungsart von Räumen müssen
von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden
(z. B. Nutzung eines Kellerraums als Brennstofflager).
2.4
Ausführung der Abgasanlage
Ein vorschriftsmäßiger, der Kesselleistung angepasster
Kamin ist Voraussetzung für den störungsfreien Betrieb
der Anlage.
Wir empfehlen, die Tauglichkeit des Ka-
i
mins vor der Installation vom zuständigen
Schornsteinfegermeister prüfen zu lassen.
• Der Kamin muss für feste Brennstoffe zugelassen
sein.
• Die lichte Weite des Schornsteins (lichter Durch-
messer bzw. kleinste Seitenlänge) muss mindestens
130 mm (KRP 15) bzw. 150 mm (KRP 25) betragen.
In Grenzfällen muss die Eignung nach DIN 4705
nachgewiesen werden.
• Da im unteren Leistungsbereich Abgastemperaturen
unter 100 °C entstehen, muss der Kamin feuchtig-
keitsunempfindlich sein (Wärmedurchlasszahl-
Widerstandsgruppe I, DIN 18160 T1).
• Zur optimalen Verbrennung darf bei steigender
Schornsteineinführung (10° bis optimal 45°) höchs-
14
2
/kW (mindestens
tens ein 90°-Bogen im Abgasrohr verwendet wer-
den.
• Reduzierungen und zusätzliche Bögen beeinträchti-
gen den für den problemlosen Abzug der Abgase
erforderlichen Unterdruck im Kamin und sind daher
zu vermeiden.
• Der Durchmesser des Rauchrohrs vom Kessel zum
Kamin muss mit dem Rauchrohranschluss am Kessel
übereinstimmen.
• Das Rauchrohr muss über die gesamte Länge mit
einer min. 30 mm dicken Wärmedämmung versehen
und druckdicht ausgeführt werden.
• Die Abgase müssen vom Schornstein so ins Freie
geführt werden, dass die Niederschläge dampfförmi-
ger Abgasbestandteile nicht zu Schäden im Schorn-
stein führen.
• Zur Vermeidung von Schallübertragungen durch das
Saugzuggebläse sollte ein flexibles Verbindungs-
stück in das Abgasrohr eingebaut werden.
• Die Abgasrohre dürfen nie direkt in den Schornstein
eingemauert werden.
• Für die Reinigung des Rauchrohres müssen gut
zugängliche Putzöffnungen vorhanden sein.
• Innerhalb des Heizraums muss im Rauchrohr oder im
Kamin eine Verpuffungsklappe (Explosionsklappe)
so eingebaut werden, dass keine Gefährdung von
Personen entstehen kann (TRVB-H118).
min. 400
Bild 13 Abgasrohranschluss
In Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger-
meister können Schäden am Schornstein durch fol-
gende Maßnahmen vermieden werden:
• Einbau einer Nebenlufteinrichtung
• Wärmedämmung des Abgasrohres
• Wärmedämmung des Schornsteins im unbeheizten
Dachraum
• Schornsteinsanierung.
6720611182-13.1TG
6 720 611 182 (03.03)

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