6.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Kessels, Einstellung der Wärmeleistung, jeglichen Eingriff in die elektrische
Installation des Kessels oder den Anschluss weiterer Betätigungselemente darf nur eine zur
Durchführung dieser Tätigkeiten berechtigte vertragliche Serviceorganisation vornehmen.
6.1
Überprüfung vor der Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme des Kessels muss folgenes überprüft werden:
1.
Wasser-Füllstand des Heizsystems (Kontrolle des Manometers).
Einstellung des Kesselthermostates der II. Stufe (Nennleistung) auf 60 – 90 °C (bzw. bei der
2.
Hochtemperatur-Ausführung 60 – 115 °C).
3.
Alle Hähne und Ventile zwischen Kessel und Heizsystem öffnen.
4.
Öffnen der Brennstoffzufuhr.
5.
Eintrittsdruck des Brennstoffes muss dem der Brennerdokumentation entsprechen.
6.
Anschluss an die Stromversorgung (230/380 V 50 Hz/TN-S).
7.
Anbindung an den Schornstein (erforderlicher Schornsteinzug 5 Pa).
8.
Max. Überdruck im Verbrennungsraum ist 0,2 kPa. Zur Überdruckmessung dient der Fühler, der auf der
Brennerplatte angebracht ist.
Einstellung der Regelelemente:
Regelthermostat I. Stufe (reduzierte Leistung) – ab Werk auf 90°C eingestellt
-
Sicherheitsthermostat – ab Werk auf 105°C eingestellt (bzw. bei der Hochtemperatur-Ausführung auf
-
120 °C).
6.2
Umrüstung des Kessels von Erdgas auf Erdöl und umgekehrt
Bei der Umrüstung des Kessels sind außer dem Austausch des Brenners und des entsprechenden Brenner-
Flansches keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Vor dem Umbau empfiehlt der Hersteller, den
Kesselkörper und die Abgaswege zu warten.
Dieser Umbau ist nur durch eine berechtigte Serviceorganisation zugelassen.
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