Außenbeleuchtung
Hinweise zur Lichtumstellung bei Auslands‐
reisen
Die Scheinwerfer werden beim Grenzübertritt in
Länder, in denen auf der anderen Straßenseite
gefahren wird, automatisch umgestellt und
behalten ihre volle Funktionalität bei. Wenn
erforderlich, können die Scheinwerfer auch im
Menü
Abblendlicht
manuell umgestellt werden
(
Seite 166).
/
In folgenden Fällen die Einstellung der Schein‐
werfer prüfen und ggf. manuell umstellen:
Wenn die Displaymeldung
R
Abblendlicht (Links-/Rechtsverkehr) nur
manuell möglich
angezeigt wird.
Wenn die Displaymeldung
R
Abblendlicht (Links-/Rechtsverkehr) über-
prüfen
angezeigt wird.
Nach der manuellen Umstellung:
Der Gegenverkehr wird nicht geblendet.
R
Der Fahrbahnrand wird nicht mehr so weit
R
und hoch ausgeleuchtet.
Die Funktionen „Autobahnlicht" und „erwei‐
R
tertes Nebellicht" stehen nicht zur Verfü‐
gung.
Hinweise zu Lichtsystemen und Ihrer Verant‐
wortung
Die verschiedenen Lichtsysteme des Fahrzeugs
sind nur Hilfsmittel. Die Verantwortung für die
korrekte Fahrzeugbeleuchtung entsprechend
den herrschenden Licht- und Sichtverhältnissen,
den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ver‐
kehrssituation liegt beim Fahrer des Fahrzeugs.
Einstellung
Einstellung
Licht und Sicht 155
Lichtschalter
Lichtschalter bedienen
1
W Linkes Parklicht
2
X Rechtes Parklicht
3
T Standlicht und Kennzeichenbeleuch‐
tung
4
à Automatisches Fahrlicht (bevorzugte
Lichtschalterstellung)