132 Licht und Sicht
Außenbeleuchtung
Hinweise zur Lichtumstellung bei Auslands‐
reisen
Fahrzeuge mit Intelligent Light System: Vor
Grenzübertritt in Länder, in denen auf der ande‐
ren Straßenseite gefahren wird, ist die Umstel‐
lung der Scheinwerfer auf symmetrisches
Abblendlicht erforderlich (
Seite 138).
/
Nach der Umstellung:
Der Gegenverkehr wird nicht geblendet.
R
Der Fahrbahnrand wird nicht mehr so weit
R
und hoch ausgeleuchtet.
Die Funktionen „Autobahnlicht" und „erwei‐
R
tertes Nebellicht" stehen nicht zur Verfü‐
gung.
Nach der Rückkehr muss wieder auf asymmetri‐
sches Abblendlicht umgestellt werden.
Hinweise zu Lichtsystemen und Ihrer Verant‐
wortung
Die verschiedenen Lichtsysteme des Fahrzeugs
sind nur Hilfsmittel. Die Verantwortung für die
korrekte Fahrzeugbeleuchtung entsprechend
den herrschenden Licht- und Sichtverhältnissen,
den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ver‐
kehrssituation liegt beim Fahrer des Fahrzeugs.
Lichtschalter
Lichtschalter bedienen
1
W Linkes Parklicht
2
X Rechtes Parklicht
3
T Standlicht und Kennzeichenbeleuch‐
tung
4
à Automatisches Fahrlicht (bevorzugte
Lichtschalterstellung)