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Allgemeine Hinweise
Sachmängelhaftung
* HINWEIS Fahrzeugschäden durch Ver‐
stöße gegen die Hinweise dieser
Betriebsanleitung
Durch Verstöße gegen die Hinweise dieser
Betriebsanleitung können Schäden an Ihrem
Fahrzeug entstehen.
Solche Schäden sind weder von der Sach‐
mängelhaftung noch von der Neufahrzeug‑
oder Gebrauchtfahrzeug-Garantie abgedeckt.
Hinweise dieser Betriebsanleitung zum
#
ordnungsgemäßen Betrieb des Fahr‐
zeugs sowie zu möglichen Fahrzeug‐
schäden beachten.
QR-Codes für Rettungskarte
Die QR-Code-Aufkleber sind an der B-Säule auf
der Fahrer- und auf der Beifahrerseite angeklebt.
Bei einem Unfall können Rettungsdienste mithilfe
der QR-Codes schnell die entsprechende Ret‐
tungskarte für Ihr Fahrzeug ermitteln. Die aktu‐
elle Rettungskarte enthält in kompakter Form die
wichtigsten Informationen zu Ihrem Fahrzeug,
z.B. den Verlauf der elektrischen Leitungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.mercedes-benz.de/qr-code.
Datenspeicherung
Datenverarbeitung im Fahrzeug
Elektronische Steuergeräte
In Ihrem Fahrzeug sind elektronische Steuerge‐
räte verbaut. Steuergeräte verarbeiten Daten, die
sie z.B. von Fahrzeug-Sensoren empfangen,
selbst generieren oder untereinander austau‐
schen. Einige Steuergeräte sind für das sichere
Funktionieren Ihres Fahrzeugs erforderlich, wei‐
tere unterstützen Sie beim Fahren, z.B. Fahreras‐
sistenzsysteme, andere ermöglichen Komfort-
oder Infotainment-Funktionen.
Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informatio‐
nen zur Datenverarbeitung im Fahrzeug. Zusätzli‐
che Informationen, welche konkreten Daten zu
welchem Zweck in Ihrem Fahrzeug erhoben,
gespeichert und an Dritte übermittelt werden, fin‐
den Sie im unmittelbaren Zusammenhang mit
den Hinweisen zu den betroffenen Funktions‐
merkmalen in der jeweiligen Betriebsanleitung.
Diese sind auch online und je nach Ausstattung
digital im Fahrzeug verfügbar.
Personenbezug
Jedes Fahrzeug ist mit einer eindeutigen Fahr‐
zeug-Identifizierungsnummer gekennzeichnet. Je
nach Land kann über diese Fahrzeug-Identifizie‐
rungsnummer, z.B. durch Behörden, auch die
Identität des Halters ermittelt werden. Es gibt
auch weitere Möglichkeiten aus dem Fahrzeug
erhobene Daten auf den Halter oder Fahrer
zurückzuführen, z.B. über das Kfz-Kennzeichen.
Die von Steuergeräten generierten oder verarbei‐
teten Daten können daher personenbezogen sein
oder unter bestimmten Voraussetzungen perso‐
nenbezogen werden. Je nachdem, welche Fahr‐
zeugdaten vorliegen, sind gegebenenfalls Rück‐
schlüsse z.B. auf Ihr Fahrverhalten, Ihren Stand‐
ort, Ihre Fahrtroute oder auf das Nutzungsverhal‐
ten möglich.
Gesetzliche Anforderungen zur Offenlegung
von Daten
Wenn gesetzliche Vorschriften bestehen, sind
Hersteller grundsätzlich dazu verpflichtet, auf
Anforderungen von staatlichen Stellen im erfor‐
derlichen Umfang beim Hersteller gespeicherte
Daten im Einzelfall herauszugeben. Dies kann z.B.
bei der Aufklärung einer Straftat der Fall sein.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des geltenden
Rechts auch dazu befugt, im Einzelfall selbst
Daten aus Fahrzeugen auszulesen. So können
z.B. aus dem Steuergerät des Airbags im Falle
eines Unfalls Informationen ausgelesen werden,
die helfen können, diesen aufzuklären.
Betriebsdaten im Fahrzeug
Zum Betrieb des Fahrzeugs verarbeiten Steuerge‐
räte Daten.
Dazu gehören z.B. die folgenden Daten:
Fahrzeugstatus-Informationen, z.B. Geschwin‐
R
digkeit, Längsbeschleunigung, Querbeschleu‐
nigung, Radumdrehungszahl, Anzeige
geschlossener Sicherheitsgurte
Umgebungszustände, z.B. Temperatur, Regen‐
R
sensor, Abstandssensor
In der Regel sind diese Daten flüchtig und werden
nicht über die Betriebszeit hinaus gespeichert
und nur im Fahrzeug selbst verarbeitet. Steuerge‐
räte enthalten häufig Datenspeicher, z.B. der
Fahrzeugschlüssel. Diese werden eingesetzt, um
Informationen über Fahrzeugzustand, Bauteilbe‐
anspruchung, Wartungsbedarfe oder technische