Elektrische Installation
4.4 Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
4.4
Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
4.4.1
Vorbemerkungen
Der Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern ist in der Europäischen EMF-
Richtlinie 2013/35/EU festgelegt. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist diese Richtlinie
in nationales Recht umgesetzt. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, Arbeitsplätze so zu
gestalten, dass Arbeitnehmer vor unzulässig hohen elektromagnetischen Feldern geschützt
sind. Dazu sind für Arbeitsplätze Bewertungen und/oder Messungen durchzuführen.
Rahmenbedingungen für eine korrekte Bewertung oder Messung
1. Die in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gültigen Rechtsvorschriften zum Schutz vor
elektromagnetischen Feldern können über die Mindestanforderungen der EMF-Richtlinie
2013/35/EU hinausgehen und haben stets Vorrang.
2. Grundlage für die Bewertung sind die Grenzwerte nach ICNIRP 2010 für den Arbeitsbereich.
3. Die im Folgenden genannten 100 μT (RMS) zur Bewertung von aktiven Implantaten
entstammen der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung der Bundesrepublik
Deutschland).
Nach Richtlinie 2013/35/EU gelten hier 500 µT (RMS) bei 50 Hz.
4. Die Einhaltung der Grenzwerte wurde für die folgenden Frequenzen überprüft:
– Netzfrequenz 47 ... 63 Hz (siehe Systemdaten)
– Pulsfrequenz, zum Beispiel 1,25/2/2,5/4/5/7,5/8 kHz sowie deren Vielfache, bewertet
5. Die Verlegung der Leistungsleitungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die auftretenden
elektromagnetischen Felder. Nähere Informationen dazu finden Sie im
"Projektierungshandbuch SINAMICS Low Voltage".
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bis maximal 100 kHz (siehe Systemdaten oder jeweilige technische Daten)
Cabinet Modules flüssigkeitsgekühlt
Gerätehandbuch, 05/2022, A5E37067541A