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Gaspardo PA1 Gebrauch Und Wartung Seite 41

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aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an die
Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen
nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Sämaschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den
Hinweisen geben in knapper Form Anweisungen zur
Vermeidung von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei
abgestelltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt
werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befindet, führen zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,
insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man
über eine optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich
drehenden und bewegenden Teilen der Maschine verfangen
können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die
Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der
Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den
Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Montage
und Einstellung der Sämaschine prüfen; den perfekten
Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen, daß die
Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die
Sperrposition zu bringen und es sind die Stützfüsse
abzusenken.
Schlepperanschluß
19) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration
ankuppeln.
20) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
21) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser
Bereich ist eine Gefahrenzone.
22) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
23) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und
cod. 19501320
GEBRAUCH UND WARTUNG
fig. 2
fig. 3
den Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen
zu betätigen (Abb. 2-3).
24) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät
zu treten (Abb. 2-3), ohne zuvor die Feststellbremse
gezogen und einen Bremskeil oder einen großen Stein unter
die Räder gelegt zu haben.
25) Der Anschluss einer Zusatzausrüstung am Schlepper führt
zur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher
Frontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen
auszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepperleistung
mit dem Gewicht, das die Sämaschine auf die Dreipunkte-
Kupplung überträgt, prüfen. Im Zweifelsfall den Hersteller
des Schleppers zu Rat ziehen.
26) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare Gesamt-
gewicht sowie die Transport- und Straßenverkehrsordnung
beachten.
Teilnahme am Straßenverkehr
27) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die in dem
jeweiligen Land gelten.
28) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen
ausgerüstet sein.
29) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene
oder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
30) In Kurven auf die erhöhte Fliehkraft achten, die durch die
weit
vom
angeschlossenen Maschine bedingt ist.
31) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt
prüfen, daß die Abdeckungen der Saatgut- und
Düngerbehälter gut verschlossen sind. Den Schalthebel der
hydraulischen Hubvorrichtung in die blockierte Stellung
g
Schwerpunkt
entfernte
und befestigt werden;
DEUTSCH
Position
der
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