Mitteilung des Eigentümerwechsels an Ducati
zuzuschreiben sind.
4.6 Unbeschadet der für den
„Verbraucher" geltenden Zuständigkeiten oder der
Regelung durch eine im Land des Kunden geltende
unabdingbare Norm ist der Gerichtsstand für
etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit
vorliegenden Garantiebedingungen ausschließlich
in Bologna, Italien, begründet.
4.7 Die vorliegenden Garantiebedingungen
unterliegen italienischem Recht.
5. Instandhaltungsplan und Übergabeinspektion
5.1 Die Übergabeinspektion erfolgt durch den
Verkäufer.
5.2 Ducati hat den im „Bedienungs- und
Instandhaltungsheft" veröffentlichten
Instandhaltungsplan mit dem Zweck festgelegt, die
größtmögliche Effizienz, Leistungsfähigkeit und
Betriebssicherheit ihrer Motorräder aufrecht zu
halten.
5.3 Die exakte Ausführung der Inspektionen
innerhalb der angegebenen Fristen ist eine
notwendige Voraussetzung zur Gewährleistung der
Erhaltung eines korrekten Einsatzzustands des
Fahrzeugs und der Wirksamkeit dieser Garantie. Es
müssen folgende kostenpflichtige
Pflichtinspektionen durchgeführt werden:
erste Inspektion: binnen sechs (6) Monaten ab
●
Auslieferung des Motorrads an den Kunden
oder bei Erreichen eines Kilometerstands von
1.000 Kilometern / 600 Meilen;
zweite und nachfolgende Inspektionen bei
●
Erreichen des vom Instandhaltungsplan
vorgesehenen Kilometerstands und in jedem
Fall binnen zwölf (12) Monaten ab Datum der
vorausgehenden Inspektion;
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