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GEDA
300 Z / ZP
7
Einzuhaltende Sicherheitshinweise
7.1
Grundsätzliches Verhalten beim Umgang mit der Maschine
BL 121 DE
Die Maschine ist gefahrenbewusst, in technisch einwandfreiem
Zustand und entsprechend den Angaben in dieser Anleitung zu
benutzen.
Machen Sie sich mit der Arbeitsweise der Maschine, den
Bedienelementen und den Sicherheitseinrichtungen vertraut.
Die angegebenen Bedienschritte und deren Reihenfolge sind
einzuhalten.
Bei Unklarheiten bzgl. des ordnungsgemäßen Zustandes oder der
korrekten Bedienung sind diese Punkte zu klären. Bis zur Klärung
ist der Betrieb untersagt.
Der Bediener ist im Arbeitsbereich der Maschine gegenüber Dritten
verantwortlich.
Unbefugte Personen sind von der Maschine fernzuhalten, ggf.
Warnschilder aufstellen.
Alle für die jeweilige Tätigkeit relevanten Sicherheitsbestimmungen
sind einzuhalten.
Zuständigkeiten für unterschiedliche Tätigkeiten müssen klar
festgelegt sein und eingehalten werden. Unklarheiten gefährden die
Sicherheit im hohen Maße.
Schutz- und Noteinrichtungen dürfen weder entfernt, verändert oder
unwirksam gemacht werden und sind regelmäßigen Intervallen auf
Funktion und Vollständigkeit zu prüfen.
Auftretenden Störungen im Rahmen der Zuständigkeit beseitigen.
Bei Störungen außerhalb der Zuständigkeit, ist unverzüglich der
Vorgesetzte zu verständigen.
Bei Windgeschwindigkeiten > (72 km/h) Fahreinheit in Bodennähe
bringen und Betrieb einstellen.
Rauchen, Essen, Trinken und offenes Feuer sind verboten.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Bei allen Arbeiten, sowie bei Nässe, Frost und Verschmutzung sind
alle Böden, Treppen, Podeste, Plattformen, Steig- und Kletterhilfen
durch geeignete Maßnahmen (z.B. trocknen, reinigen, enteisen)
sturz- und rutschsicher zu halten.
Eis, Schnee oder sonstige Verschmutzungen entfernen.
Nicht bei Gewitter (Blitz) verwenden.
Lagerung von Teilen / brennbaren Stoffen im Gefahrenbereich / in
unmittelbarer Nähe der Maschine ist verboten.
Originalbetriebsanleitung
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Rev.: 001
2011 / 05