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Wartung Und; Umweltschutz - Meister WS500-115M Originalbetriebsanleitung

Winkelschleifer
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10 – Wartung und

Umweltschutz

ACHTUNG! Vor allen Wartungsar­
beiten Netzstecker ziehen!
Schleifstaub regelmäßig von Maschine
und Lüftungsschlitzen entfernen. Das
Gehäuse nur mit einem feuchten Tuch
reinigen – keine Lösungsmittel verwen­
den! Anschließend gut abtrocknen.
ACHTUNG! Leitfähiger Metall­
staub kann die Gerätefunktion
beein träch tigen!
Bei häufigen Metallarbeiten die Lüftungs­
schlitze regelmäßig ausblasen und ggf.
einen Fehler strom­Schutzschalter (FI)
vorschalten.
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung
sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die
Wertstoffsammlung.
Produkt entsorgen
Das Symbol mit der durchge­
strichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro­ und Elektronikge­
räte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dür­
fen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro­ und Elektronikgerä­
te am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt­ und ressourcenscho­
nende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht
fest vom Elektro­ oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor
der Abgabe des Geräts an einer Erfas­
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sungsstelle von diesem zu trennen und
einer vorgesehenen Entsorgung zuzu­
führen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnom­
men werden können.
Elektro­ und Elektronikgerätebesitzer
aus privaten Haushalten können diese
bei den Sammelstellen der öffentlich­
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von den Herstellern bzw. Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit
einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m
für Elektro­ und Elektronikgeräte.
2
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhänd­
ler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
, sofern sie dauerhaft
2
oder zumindest mehrmals im Jahr Elekt­
ro­ und Elektronikgeräte anbieten. Eben­
so rücknahmepflichtig sind Fernabsatz­
händler mit einer Lagerfläche von min­
destens 400 m
für Elektro­ und Elektro­
2
nikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche
von mindestens 800 m
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeig­
nete Rücknahmemöglichkeiten in zumut­
barer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertrei­
ber, wenn sie ein gleichwertiges Neuge­
rät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb
eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
. Generell haben
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