10 – Wartung und
Umweltschutz
ACHTUNG! Vor allen Wartungsar
beiten Netzstecker ziehen!
Schleifstaub regelmäßig von Maschine
und Lüftungsschlitzen entfernen. Das
Gehäuse nur mit einem feuchten Tuch
reinigen – keine Lösungsmittel verwen
den! Anschließend gut abtrocknen.
ACHTUNG! Leitfähiger Metall
staub kann die Gerätefunktion
beein träch tigen!
Bei häufigen Metallarbeiten die Lüftungs
schlitze regelmäßig ausblasen und ggf.
einen Fehler stromSchutzschalter (FI)
vorschalten.
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung
sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die
Wertstoffsammlung.
Produkt entsorgen
Das Symbol mit der durchge
strichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro und Elektronikge
räte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dür
fen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro und Elektronikgerä
te am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt und ressourcenscho
nende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht
fest vom Elektro oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor
der Abgabe des Geräts an einer Erfas
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sungsstelle von diesem zu trennen und
einer vorgesehenen Entsorgung zuzu
führen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnom
men werden können.
Elektro und Elektronikgerätebesitzer
aus privaten Haushalten können diese
bei den Sammelstellen der öffentlich
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von den Herstellern bzw. Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit
einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m
für Elektro und Elektronikgeräte.
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Das Gleiche gilt für Lebensmittelhänd
ler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
, sofern sie dauerhaft
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oder zumindest mehrmals im Jahr Elekt
ro und Elektronikgeräte anbieten. Eben
so rücknahmepflichtig sind Fernabsatz
händler mit einer Lagerfläche von min
destens 400 m
für Elektro und Elektro
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nikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche
von mindestens 800 m
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeig
nete Rücknahmemöglichkeiten in zumut
barer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertrei
ber, wenn sie ein gleichwertiges Neuge
rät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb
eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
. Generell haben
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