5 Zulässige KombiMotoren
4.5
Winkelgetriebe 30° (Sonderzu‐
behör)
Das Winkelgetriebe winkelt das Schneidwerk‐
zeug gegenüber dem Schaft um 30° ab.
Folgende Ausrichtungen des Winkelgetriebes auf
dem Schaft sind zugelassen:
1 zum waagrechten Kappen von senkrechten
Ästen und Büschen
2 für bessere Sicht auf das Schneidwerkzeug
5
Zulässige KombiMotoren
5.1
KombiMotoren
Nur KombiMotoren verwenden, die von STIHL
geliefert oder ausdrücklich für den Anbau freige‐
geben wurden.
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist nur mit
folgenden KombiMotoren zulässig:
STIHL KM 56 R, KM 85 R KM 94 R, KM 111 R,
KM 131 R, KMA 130 R, KMA 135 R
0458-473-0021-D
1
2
WARNUNG
An Geräte mit Rundumgriff muss der Bügel
(Schrittbegrenzer) angebaut sein.
5.2
Motorsensen mit teilbarem
Schaft
Das KombiWerkzeug kann auch an STIHL
Motorsensen mit teilbarem Schaft (T-Modelle)
angebaut werden (Basis-Motorgeräte).
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist deshalb
zusätzlich noch an folgendem Gerät zulässig:
STIHL FR 131 T
WARNUNG
Zur Verwendung des Bügels (Schrittbegrenzer)
die Gebrauchsanleitung des Gerätes beachten.
6
Gerät komplettieren
► Schutzkappen von den Enden am Schaft
abziehen und für die spätere Verwendung auf‐
bewahren – siehe "Gerät aufbewahren"
deutsch
9