Alle Kosten der Inspektion (Arbeitszeit und
Material), einschließlich der Kosten der ersten
Inspektion bei Kilometerstand 1.000 Kilometer / 600
Meilen sind vom Kunden zu tragen.
5.4 Jede am Motorrad ausgeführte
Instandhaltungstätigkeit muss uneingeschränkt in
Übereinstimmung mit den Empfehlungen und
Verfahrensweisen von Ducati, einschließlich der im
„Bedienungs- und
Instandhaltungsheft" angeführten, ausgeführt
werden. Jeder durch unsachgemäße oder
ungenügende Instandhaltung verursachter Fehler/
Schaden hindert an der Anwendbarkeit der Garantie.
5.5 Für den Nachweis der ordnungsgemäßen
Durchführung der im Rahmen der einzelnen
Inspektionen vorgesehenen Maßnahmen ist die
erfolgte Vornahme der Inspektion mit Anbringen der
entsprechenden Stempel und Vermerke durch den
Ducati Vertragshändler und/oder die Ducati
Vertragswerkstatt in vorliegendem gemeinsam mit
dem Motorrad gelieferten Service Booklet zu
bestätigen; außerdem sind die Quittungen/
Rechnungen für die vorgenommenen Inspektionen,
in denen die durchgeführten Maßnahmen
aufgeführt sind, aufzubewahren; der Technische
Kundendienst von Ducati kann diese Unterlagen im
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Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen
laut vorliegenden Garantiebedingungen anfordern.