Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hydraulik; Prüfen Und Auswechseln Von Hydraulik-Schlauchleitungen; Befähigte Personen Die Hydraulikanlagen Prüfen Können - Optimum OPTisaw SD 351AV Betriebsanleitung

Metallbandsäge
Inhaltsverzeichnis

Werbung

5.6

Hydraulik

5.6.1
Prüfen und Auswechseln von Hydraulik-Schlauchleitungen
Hydraulik-Schlauchleitungen werden in fast allen Maschinen und Anlagen mit hydraulisch
gesteuerten
Baugruppen
Energieübertragung nicht in Frage kommen.
Aufgrund schadhafter Einbindung, Alterung, Verschleiß, Beschädigung und vieles mehr, stellen
die Hydraulik-Schlauchleitungen eine besondere Gefährdung dar. Daher ist es erforderlich, die
Hydraulik-Schlauchleitungen vor der ersten Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu
prüfen und im Fehlerfall und aufgrund von Alterung auszuwechseln.
Diese Anforderungen ergeben sich aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften.
Aus Gründen der Gewährleistung und ihrer sicheren Funktion müssen Arbeitsmittel (Maschinen
und Anlagen) und damit auch die Hydraulik Schlauchleitungen in Hydraulikanlagen geprüft
werden.
Die
gesetzlichen
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG für Betreiber von Arbeitsmitteln konkretisiert.
Neu beschaffte Maschinen müssen den europäischen Richtlinien entsprechen, was mit
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung dokumentiert wird. Die in Ihrer Maschine
eingesetzte Hydraulik entspricht den Anforderungen der Richtlinie EN ISO 4413. Dies bedeutet
nicht, dass eine Gewähr dafür besteht, dass neu beschaffte Maschinen mit dieser
Kennzeichnung ohne Sicherheitsmängel sind. Ferner können Arbeitsmittel durch Transport,
nach Umzug bzw. durch nicht fachgerechte Neumontage Fehler aufweisen.
Daher müssen Maschinen und deren Hydraulik Schlauchleitungen nach ordnungsgemäßer
Montage geprüft werden.
Diese so genannte Prüfung „auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion" ist nach der
Montage vor der ersten Inbetriebnahme bzw. vor der Wiederinbetriebnahme vom Betreiber zu
veranlassen; früher bezeichnete man diese als „Erstmalige Prüfung".
Darüber hinaus unterliegen Maschinen und deren Hydraulik-Schlauchleitungen „Schäden
verursachenden Einflüssen" bzw. Verschleiß. Dennoch müssen die Arbeitsmittel vor jedem
Arbeitsbeginn sicher sein.
Daher sind vom Betreiber die möglichen Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken zu
beurteilen, die Schutzmaßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung festzulegen
und deren Einhaltung sicherzustellen. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen u. a. das Prüfen
und das Auswechseln von Hydraulik-Schlauchleitungen.
Die Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen „auf sichere Bereitstellung und
Benutzung" hin geprüft werden; früher bezeichnete man dies als „wiederkehrende Prüfung".
Auch diese Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
Sowohl die Art der Prüfung als auch der Prüfumfang sowie die Prüffristen sind nach § 3
BetrSichV vom Betreiber festzulegen und gehören zur Dokumentation seiner betrieblichen
Gefahrenanalyse nach § 6 ArbSchG, ebenso wie die Ergebnisse der durchgeführten
Prüfungen.
5.6.2
Befähigte Personen die Hydraulikanlagen prüfen können
Eine befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre
Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die
erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Hydraulikschlauchleitungen verfügt und bei der
Prüfung Weisungsfreiheit besitzt (BetrSichV § 2 Abs. 7 u. TRBS 1203).
Ein konkretes Anforderungsprofil für „befähigte Personen" im Hinblick auf die speziellen Prüf-
aufgaben im Zusammenhang mit Hydraulik Schlauchleitungen liegt nicht vor, jedoch müssen
die allgemeinen Anforderungen nach TRBS 1203 durch die befähigte Person erfüllt sein.
Version 1.0.6 - 2022-10-28
eingesetzt,
insbesondere
Vorgaben
zu
BetrSichV
geregelt,
Originalbetriebsanleitung
dort,
wo
starre
Rohre
den
Prüfungen
sind
welche
die
Vorgaben
für
die
in
der
des
Hydraulik
DE
59

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

3290360

Inhaltsverzeichnis