15 Entsorgung
15.1 Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt ge-
bracht werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Le-
bensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Besitzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) müssen diese
getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgen. Aufgebrauchte Batterien,
nicht länger verwendete Akkus, die nicht fest in Elektro- und Elektronik-
Altgeräten verbaut sind, und Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus den
Elektro- und Elektronik-Altgeräten entnommen werden können, sind von
den Endnutzern zerstörungsfrei aus den Elektro- und Elektronik-Altgerä-
ten zu entfernen, bevor sie einer Sammelstelle zugeführt werden.
Verkäufer von elektrischen und elektronischen Geräten sind gesetzlich verpflichtet,
Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Conrad stellt Ihnen
folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen
auf unserer Internet-Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Sammelstel-
len, die von den Herstellern oder Händlern im Sinne des ElektroG eingerichtet
wurden
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät
ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für
die Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
15.2 Batterien/Akkus
Sollten sich noch Batterien/Akkus in dem Produkt befinden, nehmen Sie diese her-
aus und führen Sie sie einer ausgewiesenen Sammelstelle zu. Als Endverbraucher
sind Sie gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien/
Akkus verpflichtet. Eine gemeinsame Entsorgung mit dem Hausmüll ist untersagt.
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