12. | Allgemeine Informationen
Hella Gutmann
12.4. Entsorgung
HINWEIS
Die hier aufgeführte Richtlinie gilt nur innerhalb der Europäischen Union.
Nach der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte sowie dem nationalen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Ent-
sorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20.10.2015 in der ak-
tuell gültigen Fassung, verpflichten wir uns dieses, von uns nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachte Gerät nach Beendi-
gung der Nutzungsdauer unentgeltlich zurückzunehmen und es den o.g. Richtlinien entsprechend zu entsorgen.
Da es sich bei dem vorliegenden Diagnosegerät um ein ausschließlich gewerblich genutztes Gerät handelt (B2B), darf es
nicht bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieben abgegeben werden.
Das Diagnosegerät kann, unter Angabe des Kaufdatums und der Gerätenummern, entsorgt werden bei:
Hella Gutmann Solutions GmbH
Am Krebsbach 2
98
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