3.6
Anforderungen an Behandlungsräume
Räume, in denen der diomax
•
Laserwarnschild (im Lieferumfang) zu kennzeichnen.
Alle Eingangstüren zum Laserbereich sind mit einer Warnlampe zu versehen. Bei einge-
•
schalteter Warnlampe darf der Laserbereich nur von befugten Personen und nur mit der
vorgeschriebenen Laserschutzbrille betreten werden.
Die Türen zum Laserbereich sind während des Lasereinsatzes geschlossen zu halten.
•
Im Laserbereich sind Flächen, die Laserstrahlung reflektieren, zu vermeiden oder geeignet
•
abzudecken.
3.7
Sicherheitsanforderungen an das Lasergerät
Die verwendeten Instrumente müssen durch Formgebung und Oberflächenbehandlung
•
gefährliche Reflexionen weitgehend ausschließen.
Optische Einrichtungen zur Beobachtung des Operationsfelds müssen für den Lasereinsatz
•
bestimmt sein. Sie dürfen nur unter Verwendung geeigneter Vorsatzfilter, die den
Anforderungen für Laserschutzbrillen entsprechen, benutzt werden.
Bei der Feststellung von Störungen am Lasergerät darf das Gerät nicht mehr verwendet
•
werden! Die Störungen sind im Medizinproduktebuch zu vermerken und dem Laserschutz-
beauftragten mitzuteilen. Die Firma Gebrüder Martin oder ein autorisierter Servicetechniker
ist umgehend zu benachrichtigen.
3.8
Sicherheitstechnische Hinweise zum Pilotlaser
Mögliche Irritation durch das Pilotlaserlicht!
Direktes oder reflektiertes Laserlicht des Pilotlasers kann den Anwender blenden
und dadurch seine Arbeitsfähigkeit zeitweise beeinträchtigen.
Die Laserschutzbrille D 1.550 nm L4 / LB3 dient zum Schutz gegen die Infrarot-
Laserstrahlung, ist aber beim Pilotlaserlicht unwirksam!
Nicht direkt in das Pilotlaserlicht blicken!
•
18
®
1550 betrieben wird, sind an den Zugängen durch ein
Gebrauchsanweisung
Laserchirurgiegerät diomax
®
1550
Revision 3