2.2
Auf dem Gerät angebrachte Symbole
CE-Kennzeichnung
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
ME50S6
Mit der CE‐Kennzeichnung garantiert der Hersteller, dass
sein Produkt den Anforderungen der relevanten
EG‐Richtlinien entspricht (die Konformitätserklärung
finden Sie auf der Website von HBM (www.hbm.com)
unter HBMdoc).
Nicht mehr gebrauchsfähige Altgeräte sind gemäß den
nationalen und örtlichen Vorschriften für Umweltschutz
und Rohstoffrückgewinnung getrennt von regulärem
Hausmüll zu entsorgen.
A00260_04_Y00_01 HBM: public
Verwendete Kennzeichnungen
7