Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Entsorgung Des Gerätes In Eu-Staaten Außer Der Bundesrepublik Deutschland - Binder BD 23 Betriebsanleitung

– inkubatoren mit freier konvektion
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für BD 23:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
 Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
 Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
11.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-
land
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente" (Kate-
gorie 9) für ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstel-
len abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft
haben, damit dieser gemäß Richtlinie 2012/19/EU das Gerät zurücknimmt und entsorgt.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
gemäß nationaler Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU zertifiziert ist
oder
 Beauftragen Sie den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung.
Es gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen
(z.B. dessen AGB).
 Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsor-
gen, benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 15) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
BD / ED / FD (E2) 01/2022
WARNUNG
HINWEIS
Seite 41/65

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis